Incoterms sind internationale Handelsklauseln, die von der internationalen Handelskammer erstmals Mitte des vergangenen Jahrhunderts entwickelt wurden. Die globalen Handelsbeziehungen nehmen stetig zu, was mit vielen Vorteilen, aber auch mit einigen Herausforderungen verbunden ist.
Um die Kommunikation zwischen den Handelspartnern zu erleichtern, wurden sogenannte Incoterms definiert. Sie legen fest, welche Vereinbarungen die Handelspartner bei ihren internationalen Geschäften treffen. Statt selbst individuelle Handelsklauseln entwickeln zu müssen, einigen sich die Handelspartner auf bereits festgelegte Klauseln. Beide Parteien können frei verhandeln, welche Incoterms bei ihren Handelsgeschäften zur Anwendung kommen sollen.
Der Incoterm CIP – Erklärung
Die Handelsklausel CIP ist die Abkürzung für den englischen Begriff „Carriage and Insurance Paid to“ („frachtfrei versichert bis Bestimmungsort“). Diese Klausel wird verwendet, wenn sich die Geschäftspartner darauf einigen, dass der Verkäufer die Kosten für den Transport der Ware bis zur Übergabe an den Spediteur des Käufers am Bestimmungsort trägt. Auch die Versicherung der Ware übernimmt der Verkäufer.
Gibt es Unterschiede zwischen dem Incoterm CIP und CIF?
Bei der Handelsklausel CIF werden die Waren im Bestimmungshafen übergeben. Der Incoterm CIP ähnelt dem Incoterm CIF somit stark, allerdings kann es sich hier auch um andere Bestimmungsorte handeln. CIP lässt sich somit bei jeder Transportart anwenden, während CIF auf Transporte per Schiff ausgelegt ist.
Die Verantwortungsverteilung beim Incoterm CIP
Beim Incoterm CIP übernimmt der Verkäufer die Verantwortung für die Versicherung und Kosten des Transports der Ware bis zur Übergabe an den Spediteur des Käufers am Bestimmungsort. Zu den Pflichten des Verkäufers gehören die:
- Bezahlung des Zolls im Ursprungsland
- Umhüllung und Verpackung der Ware
- Versicherung
- Zahlung von Gebühren beim Auslaufen
- Transport der Ware im Ursprungsland
- Internationale Fracht
Beim Incoterm CIP erfolgt der Gefahrenübergang auf den Käufer zum Zeitpunkt der Übergabe der Waren an dessen Spediteur. Daher gehören zu den Pflichten des Käufers:
- Zahlung des Zolls bei der Einfuhr
- Übernahme der Kosten beim Wareneingang
- Zahlung von Gebühren
- Transport im Bestimmungsland
- Bezahlung der Ware