Was sind Incoterms? – Alle Arten einfach erklärt

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Das Wichtigste in Kürze
  • Incoterms (International Commerce Terms) wurden 1936 von der Internationalen Handelskammer entwickelt und zuletzt 2020 aktualisiert.
  • Sie regeln verbindlich, wer – Käufer oder Verkäufer – Transport, Einfuhr und Zollkosten im internationalen Handel trägt.
  • Es gibt insgesamt 11 Incoterms, aufgeteilt in vier Gruppen: E, F, C und D – von ‘Ab Werk’ bis ‘Geliefert verzollt’.
  • Die freiwillige Einigung auf Incoterms reduziert Missverständnisse und erleichtert den grenzüberschreitenden Handel erheblich.

Der Begriff Incoterms stammt aus dem Englischen und ist eine Abkürzung für „International Commerce Terms“. Bereits im Jahr 1936 wurden die Incoterms von der Internationalen Handelskammer entwickelt und veröffentlicht, um bei internationalen Geschäften für mehr Transparenz zu sorgen.

Incoterms Klauseln einfach erklärt

Der Begriff „Incoterms“ ist die Abkürzung für „International Commerce Terms“, was auf Deutsch als „Internationale Handelsklauseln“ übersetzt werden kann. Im Jahr 1936 wurden die Klauseln zum ersten Mal von der International Chamber of Commerce (ICC), der Internationalen Handelskammer, veröffentlicht. Seitdem werden sie in regelmäßigen Abständen überarbeitet. Die derzeitige Version stammt aus dem Jahr 2020.

Unter den Incoterms wird eine Reihe von Klauseln verstanden, die den internationalen Handel deutlich erleichtern. Beide Vertragspartner können sich freiwillig darauf einigen, diese Regeln zu befolgen. Tun sie dies, dann wird die Kommunikation trotz sprachlicher Barrieren und unterschiedlicher Handelszonen sehr viel einfacher. Über die Incoterms wird in erster Linie definiert, ob Transport, Einfuhr, Zahlung der Einfuhrabgaben und andere Vorgänge im Rahmen des Handels vom Käufer (Importeur) oder Verkäufer (Exporteur) getragen werden.

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Welche Incoterm-Arten gibt es?

Insgesamt gibt es 11 Incoterms, die in vier verschiedene Gruppen eingeteilt werden. Bevor die beiden Handelspartner den Vertrag ihres Geschäfts abschließen, sollten sie sich verbindlich auf bestimmte Incoterms einigen. Auf diese Weise können Missverständnisse vermieden werden, sodass Transport und Einfuhr reibungslos abgewickelt werden.

Gruppe E

In der Incoterm Gruppe E befinden sich die Incoterms EXW (Ex-Works), auf Deutsch „Ab Werk“. Aus Sicht des Verkäufers handelt es sich um einen Verkauf im eigenen Land. Der Käufer ist dazu verpflichtet, die Ware am Werk des Verkäufers in Empfang zu nehmen und den Transport sowie die Einfuhr ins Zielland zu übernehmen. Dazu gehören auch sämtliche Einfuhrabgaben.

Gruppe F

Zur Incoterm Gruppe F gehören die Klauseln FCA (Frei Frachtführer), FAS (Frei Längsseite Schiff) und FOB (Frei an Bord). Die zwei letzten kommen ausschließlich beim See- und Binnenschifftransport zum Einsatz.

Gruppe C

Zur Incoterm Gruppe C zählen die Klauseln CPT (Frachtfrei), CIP (Frachtfrei versichert), CFR (Kosten und Fracht) und CIF (Kosten, Versicherung und Fracht). Im Mittelpunkt steht die Frage danach, zu welchem Zeitpunkt die Verantwortung vom Verkäufer an den Käufer übergeht).

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Gruppe D

Die D-Klauseln der Incoterms umfassen DAP (Geliefert benannter Ort), DPU (Geliefert benannter Ort entladen) und DDP (Geliefert verzollt).

Informieren Sie sich in unserem ausführlichen Beitrag zum Thema, der eine umfangreiche Erörterung zu Incoterms bietet und in dem alle relevanten Details, Definitionen und eine Übersicht der Lieferbedingungen sowohl in Deutschland als auch international dargelegt werden.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Incoterms steht für 'International Commerce Terms', auf Deutsch 'Internationale Handelsklauseln'. Sie wurden 1936 von der Internationalen Handelskammer entwickelt, um den internationalen Handel zu vereinheitlichen.

Incoterms sind nicht automatisch verbindlich. Beide Vertragspartner müssen sich freiwillig darauf einigen. Sobald sie im Vertrag festgehalten sind, gelten sie jedoch als bindend.

Es gibt insgesamt 11 Incoterms, die in vier Gruppen unterteilt sind: Gruppe E (z. B. EXW), Gruppe F (z. B. FCA, FOB), Gruppe C (z. B. CIF, CPT) und Gruppe D (z. B. DAP, DDP).

Incoterms legen fest, wer – Käufer oder Verkäufer – die Kosten und Risiken für Transport, Versicherung, Einfuhr und Zollabgaben übernimmt.

EXW bedeutet 'Ab Werk': Der Verkäufer stellt die Ware an seinem Standort bereit. Der Käufer übernimmt den gesamten Transport, die Einfuhr und alle anfallenden Zollkosten.

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