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Ratgeber Präferenzkalkulation: Den präferenziellen Warenursprung richtig ermitteln und Fehler vermeiden

Inhaltsverzeichnis
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In den letzten Jahren wurde das Präferenzabkommen öfter geändert. Im Zoll und Präferenzrecht wurden zahlreiche Anpassungen vorgenommen, die sich in der Präferenzkalkulation in Deutschland niederschlagen. Für denjenigen, der die Präferenzkalkulation richtig beherrscht, eröffnen sich Kostenvorteile beim Export oder Import von Waren. Dabei ist unumgänglich zu wissen, auf welche Grundlagen sich die Präferenzberechtigungen für Waren stützen. Welche Vorgaben müssen bei der Präferenzkalkulation berücksichtigt werden? Worauf ist von den Verantwortlichen für die Präferenzkalkulation beim Zoll besonders zu achten?

Das Wichtigste zur Präferenzkalkulation im Überblick

Bei der Präferenzkalkulation handelt es sich um ein zentrales Rechenverfahren. Mit dieser Kalkulation soll ermittelt werden, ob die Ware, die es zu exportieren oder importieren gilt, eine Berechtigung zur Präferenz, der sogenannten Präferenzberechtigung, hat.

Was ist eine Präferenz beim Zoll?

Wenn Waren, in der Regel Erzeugnisse aus der gewerblichen Wirtschaft, aus einem Drittland importiert werden, fallen im Normalfall Zollgebühren an. Die Rede ist hier von den Regelzollsätzen. Daneben gibt es jedoch auch Zollvergünstigungen, die durch Präferenzen entstehen. Ursprünglich stammt das Wort Präferenz vom lateinischen “praeferre” ab, welches „vorziehen“ heißt. Waren, die beim Zoll eine Präferenz genießen, werden also den anderen vorgezogen. Für diese gelten beim Zoll Präferenzzollsätze. Die Handelsvorzüge bestehen darin, dass in der Regel die Zölle deutlich günstiger sind oder sogar ganz wegfallen. Durch die Präferenzkalkulation wird ermittelt, ob eine begünstigende Behandlung beim Zoll in Frage kommt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, für den Erhalt der Präferenz den Warenursprung zu belegen. Der Ursprung der Ware hat im internationalen Handel eine gewichtige Bedeutung. Um eine Zollpräferenz zu erhalten, ist es unumgänglich, als Lieferant die Ursprungsregeln einzuhalten. Der präferenzielle Ursprung führt zur Zollermäßigung beziehungsweise -freiheit im Empfangsland und gilt manchmal auch gegenseitig. Basis dafür sind Freihandels- und Präferenzabkommen, die zwischen den Ländern der EU bestehen und auch mit vielen Nicht-EU-Staaten abgeschlossen wurden. Diese bestimmten Länder und Gebiete gelten als Voraussetzung für Präferenzmaßnahmen, die eine zollrechtlich begünstigende Behandlung für die Waren darstellen.

Der Lieferant muss die Dokumente und Erklärungen für die Einfuhr erbringen. Wenn eine Ware ausgeführt werden soll, stellt der EU-Exporteur, beziehungsweise der deutsche Exporteur dem ausländischen Kunden die Urkunden, die den Ursprung der Waren und damit das Ursprungsland, klären, zur Verfügung.

Das Online-Zolltarif-Informationsportal TARIC gibt Auskünfte über die aktuellen Zollsätze.

Die TARIC-Auskunftsanwendung wird kostenfrei über das Internet angeboten. Hier erhalten Sie alle wichtigen Auskünfte zu jedem TARIC-Code oder der Warenbeschreibung in sämtlichen Sprachen der Mitgliedstaaten der EU.

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Was ist eine Präferenzkalkulation und wozu dient sie?

Präferenzkalkulation wird durchgeführt, wenn zwischen ex- und importierendem Land ein Freihandelsabkommen in Form eines Präferenzabkommens besteht. Dieses regelt die Bedingungen für die Zollpräferenzen.

Auch Ursprungskalkulation genannt, ermittelt und berechnet man dabei, ob eine Ware, die exportiert werden soll, im Importland präferenziell, also begünstigt, beim Zoll behandelt werden kann. Wird eine Vergünstigung beim Zoll erreicht, wirkt sich das vorteilhaft für den Exporteur aus, da die Zollgebühren für die jeweilige Ware reduziert werden oder ganz wegfallen. Dadurch kann der exportierende Hersteller des Produkts auf dem Markt Vorteile erwerben, denn er kann das Produkt zu einem geringeren Preis anbieten und so Wettbewerbsvorteile erhalten. Pflicht ist eine Präferenzkalkulation nicht.

Die Präferenzkalkulation wird erstellt, wenn es sich um selbstgefertigte oder zusammengesetzte Waren handelt. Die Präferenzkalkulation erfasst detailliert, welchen Wert die einzelnen Bestandteile der Ware haben und stellt diesen prozentual dar. Dabei müssen für die Präferenzerklärung die Ursprungseigenschaften auch durch eine Lieferantenerklärung festgehalten werden. Diese können, je nach Beschaffenheit, präferenziell oder eben auch nichtpräferenziell sein. Im günstigsten Fall schafft dies den Warenursprung. Als Ursprungswaren der EU gelten nicht nur Waren, die in Deutschland gefertigt wurden, also deren Ursprungsland die EU oder EWR sind, sondern es können auch Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft verwendet worden sein. Das Präferenz- auch Ursprungsabkommen genannt, sieht vor, dass Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft in der EU ausreichend be- und verarbeitet worden sein müssen. Die Präferenzkalkulation dient nun dazu, nachzuweisen, dass die Be- und Verarbeitung der einzelnen Produktbestandteile stattgefunden hat. Mit den entsprechenden Nachweisen kann die Präferenz beim Zoll beantragt werden.

Zunächst werden die Anteile ermittelt und ausgehend davon erhält die Ware das Kennzeichen für die Ursprungseigenschaft. Diese Wertgrenzen beziehen sich auf den Ab-Werk-Verkaufspreis der Ware.

Die Präferenzkalkulation macht der Betrieb, der ein Interesse daran hat, mit seinem Produkt eine Vergünstigung beim Zoll, die Zollpräferenz, zu bekommen. Diese wird dann beim Zoll im Zuge des Exportprozesses eingereicht. Die Präferenzkalkulation liefert dafür den nötigen Präferenznachweis, der auf dem Präferenzursprung basiert.

Wenn eine Präferenzkalkulation durchgeführt wird, werden in diesem Zusammenhang bestimmte Eigenschaften der Ware ermittelt. Die Listenregeln spielen eine zentrale Rolle. Die Verarbeitungslisten definieren, dass eine ausreichende Be- und Verarbeitung stattgefunden hat. Diese Liste ist tabellarisch aufgebaut. Das hergestellte Fertigprodukt erhält eine vierstellige Zolltarifnummer und damit die richtige HS-Position. Diese Nummer ordnet dem Produkt die richtige Be- oder Verarbeitungsregel zu, welche mit dem Land der Bestimmung vereinbart wurde.

Auf welchen Daten basiert eine Präferenzkalkulation?

Der Elektronische Zolltarif, abgekürzt EZT, beinhaltet die Zollsätze, die präferenziell angewendet werden können. Der EZT stellt die Grundlage für die eigentliche Präferenzkalkulation dar. Eine EDV-gestützte Software-Anwendung wird für die Präferenzkalkulation in der Regel verwendet. Um dies realisieren zu können, ist es jedoch notwendig, für jedes Endprodukt die vollständigen Stücklisten zu hinterlegen. Diese setzen sich aus sogenannten Materialstammsätzen zusammen, die sich in die folgenden Mindestangaben aufschlüsseln lassen und die Basis für die Präferenzkalkulation bilden:

  • Für das Produkt muss eine vollständige Stückliste angegeben werden.
  • Für das hergestellte Produkt muss eine Zolltarifnummer angegeben werden.
  • Die einzelnen Vormaterialien müssen mit ihren Artikelbezeichnungen genannt werden.
  • Jedes Vormaterial hat eine eigene Zolltarifnummer, die meist sechsstellig angegeben werden muss.
  • Wenn Vormaterialien einen nichtpräferenziellen, also einen autonomen Ursprung haben, muss das Ursprungsland auch angegeben werden.
  • Für die Vormaterialen ist ein Präferenzstatus anzugeben. Das heißt, es muss dieser oder die Vorursprungsnachweise erbracht werden.
  • In der Präferenzkalkulation ist der Wert, also die effektiven Einkaufspreise der Vormaterialien anzugeben.
  • Die Einkaufspreise der Vormaterialien werden prozentual im Verhältnis zu dem Ab-Werk-Preis angegeben.
  • In der Präferenzkalkulation werden die Herstellungskosten, sowie der Gewinn angegeben.
  • Schließlich muss aus der Präferenzkalkulation, die sich aus den einzelnen Materialkosten zusammensetzt, der Ab-Werk-Preis für das hergestellte Produkt hervorgehen.

Mit diesen Angaben wird in der Präferenzkalkulation überprüft, ob die Listenregeln für das Freihandelsabkommen erfüllt sind. Für den Beleg des Ursprungs der Vormaterialien können Rechnungen, die Elektronische Veranlagungsverfügung des Zolls, kurz genannt eVV oder Lieferantenerklärungen herangezogen werden.

Ist dies alles geschehen, wird dem fertig hergestellten Produkt die richtige HS-Position zugeordnet, die sich als erste vier Ziffern in der Zolltarifnummer finden. Dies ist die Voraussetzung dafür, die zutreffende Be- oder Verarbeitungsregel aus den Verarbeitungslisten  auszuwählen und überprüfen zu können.

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Wann ist eine Präferenzkalkulation sinnvoll?

Mit einer Präferenzkalkulation lässt sich unter Umständen viel Geld einsparen, denn man erhält Vergünstigungen beim Zoll. Wenn ersichtlich ist, dass für die Ursprungswaren die Ursprungsregeln in dem zuständigen Präferenz- beziehungsweise Freihandelsabkommen erfüllt sind, macht es Sinn, eine Präferenzkalkulation zu erstellen.

Sinnvoll ist die Durchführung einer Präferenzkalkulation auch dann, wenn die am Warenursprung beteiligten Drittländer an einem Freihandelsabkommen, auch Präferenzabkommen genannt, vertraglich beteiligt sind. Als Drittländer gelten Länder, die nicht Teil der EU und auch nicht im Europäischen Wirtschaftsraum, dem EWR sind. Im EWR befinden sich zusätzlich zu den Staaten der EU Island, Lichtenstein und Norwegen. Alle anderen Staaten sind Drittländer – Drittstaaten – darunter die Schweiz, Russland, die USA und China.

Der Ort der Herstellung beziehungsweise der Erzeugung einer Ware wird im Außenhandel als Warenursprung bezeichnet. Damit bezeichnet man auf keinen Fall den Ort, von dem eine Ware versendet wurde. Der Warenursprung ließe sich auch als „wirtschaftliche Staatsangehörigkeit“ bezeichnen. Das Ursprungsrecht kennt zwei Ursprungsarten, die streng voneinander zu unterscheiden sind:

  • Den handelspolitischen Ursprung, der nichtpräferenziell ist,
  • Den präferenziellen Ursprung.

Bei beiden Ursprungsarten wird der Warenursprung unterschiedlich ermittelt.

Für den Präferenzursprung, also dafür, dass das Produkt bei Import oder Export beim Zoll begünstigt wird, gelten verschiedene Kriterien.

  • Es liegt eine vollständige Erzeugung in Form von Gewinnung oder Herstellung vor. Das heißt, die verwendeten Vormaterialien stammen aus der EU, der EWR oder einem präferenziellen Drittland, einem Präferenzland. Hiernach müssen alle Erzeugnisse mit Nachweis in einem Land gewonnen oder erzeugt werden. Das gilt für alle Vormaterialien und auch die Rohstoffe, die zur Anwendung kommen, müssen aus einem Land stammen. Zur vollständigen Erzeugung gehört dann auch, dass alle Herstellungsstufen sowie Verarbeitungsschritte in demselben Land stattgefunden haben müssen.
  • Es handelt sich ebenfalls um ein Ursprungsprodukt, wenn eine ausreichende Be- oder Verarbeitung vorliegt. Dieses liegt bei den meisten Präferenzkalkulationen vor. Das bedeutet, dass das Produkt Vormaterialien enthält, die aus einem nichtpräferenziellen Drittland stammen, die aber soweit be- oder verarbeitet wurden, dass sie sich vom Ursprung her in Richtung der EU oder des EWR stark verändert haben. Die Ursprungsprotokolle enthalten die Verarbeitungslisten, die auch kurz nur mit Listen bezeichnet werden. Diese beinhalten die auf das Produkt bezogenen Voraussetzungen, durch welche die Verarbeitungsvorgänge nachweislich konkretisiert werden. Dann kann der nötige Präferenznachweis erbracht werden.

Bei diesen Verarbeitungsvorgängen gilt die EU als ein Land.

Die Regel zur ausreichenden Be- oder Verarbeitung – und damit die Präferenzkalkultion – kann nicht mehr angewendet werden, wenn die Ware – das Produkt – eine Warenzusammenstellung ist, die unter die Allgemeinen Vorschriften zum Harmonisierten System (HS) fällt. Eine solche Warenzusammenstellung gilt zolltariflich und ebenso präferenzrechtlich als eine Einheit. Die Präferenzkalkulation sieht in diesem Fall komplizierter aus und sollte unter Umständen von einem Anwalt aus dem Zollrecht assistiert werden.

Schließlich gilt es zu beachten, dass Vormaterialien, die keine Ursprungseigenschaften aufweisen, nur verwendet werden dürfen, wenn sie vorher verzollt wurden. Dieses schreibt das sogenannte Draw-Back-Verbot vor. Das WuP (Warenursprung und Präferenzen) des Zolls hilft weiter, für welche Vormaterialien und Präferenzregelungen das Verbot gilt. Möchten Sie noch mehr über Zollpräferenzbeziehungen wissen, so können Sie sich hier weiter informieren.

Ist eine Präferenzkalkulation überhaupt notwendig?

Bevor mit einer Präferenzkalkulation ein Präferenzvorhaben angestrebt wird, sollte geprüft werden, ob der Import der behandelten Ware nicht sowieso zollfrei ist. Die Datenbank Access2Markets gibt über die Zölle im Bestimmungsland Aufschluss und damit darüber, wann eine Präferenzkalkulation notwendig ist.

Ob sich dann der Aufwand für die Ursprungskalkulation lohnt, ergibt eine Abwägung des Aufwandes, den es zu betreiben gilt, mit dem Nutzen der Vergünstigung, die erwartet werden kann. In diesem Sinne ist eine Präferenzkalkulation nicht zwingend notwendig, denn sie ist freiwillig. Es sollte vor Beginn einer Präferenzkalkulation gut geprüft werden, ob diese überhaupt notwendig ist. Es kommt oftmals vor, dass Ursprungsnachweise automatisch auf die Exportrechnung geschrieben werden. Eine Prüfung, ob eine Präferenzkalkulation nötig ist, hat dabei jedoch nicht stattgefunden. Deshalb verlässt man sich nicht auf solche Angaben, sondern prüft selbst, ob eine Präferenzkalkulation nötig ist.

Dazu nehmen Sie zunächst folgende Gegebenheiten unter die Lupe:

  • Müssen Sie im Bestimmungsland Zollgebühren auf die Ware zahlen?
  • Benötigen Sie einen Ursprungsnachweis, weil Sie darauf angewiesen sind, dass Ihre Ware präferenziell behandelt wird? Das wäre beispielsweise der Fall, wenn die Ware in ein Endprodukt verbaut werden sollte, also selbst ein Vormaterial darstellt.
  • Falls Sie meinen, auf die Präferenzeigenschaft angewiesen zu sein, finden Sie heraus, ob Ihr Kunde überhaupt die Ware für eine Präferenzkalkulation benötigt. Es kommt vor, dass Kunden, den Präferenznachweis verlangen, ohne ihn später weiterzuverwenden.

Da eine Präferenzkalkulation immer Mehraufwand bedeutet, prüfen Sie, ob Sie tatsächlich Zolleinsparungen erwarten können. Oder, ob Ihr Kunde den Präferenznachweis benötigt. Ansonsten brauchen Sie keine Präferenzkalkulation anzufertigen.

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Liegt mehr als nur eine Minimalbehandlung (keine ausreichende Be- oder Verarbeitung) vor?

Um einen präferenziellen Warenursprung nachweisen zu können, muss das Produkt ausreichend be- und verarbeitet worden sein. Ansonsten spricht man in der Präferenzkalkulation von einer unzureichenden Minimalbehandlung. Dieser Begriff taucht in den einzelnen Freihandelsabkommen auf. Mehrere Minimalbehandlungen werden auch keine ausreichende Be- und Verarbeitung.

Im europäischen Präferenzrecht greift allerdings die Regel von der Gesamtbetrachtung: Mindestens ein Vormaterial muss Ursprung der EU haben. Dabei hat der Wert der Vormaterialien in der Präferenzkalkulation keine Wichtigkeit. Eine Aufzählung regelt, welche Vorgänge keine ausreichende Be- und Verarbeitung und damit keinen präferenziellen Ursprung, darstellen. Minimalbehandlungen sind:

  • Konservierende Maßnahmen für Transport oder Lagerung
  • Teilung oder Zusammenstellung von Packstücken
  • Waschen und Reinigen, auch Staub entfernen. Beschichtungen wie Farbe, Öl oder Oxid oder anderes entfernen.
  • Textilien bügeln.
  • Polieren oder einfach anstreichen
  • Getreide und Reis schälen, bleichen, polieren oder glasieren.
  • Zucker färben oder Würfelzucker formen.
  • Getreide, Nüsse oder Früchte schälen, entsteinen oder enthülsen.
  • Einfaches Zerteilen, Schleifen oder Schärfen
  • Einstufen, Sortieren, Einordnen, Aussondern, Sieben und Abgleichen. Das gilt auch für das Zusammenstellen von Sortimenten
  • Einfache Verpackungsvorgänge, wie das Befestigen auf Brettchen oder Karten. Einfache Abfüllung in Schachteln, Kästen, Säcke, Fläschchen, Dosen oder Flaschen.
  • Gleichartige Unterscheidungszeichen wie Logos, Etiketten oder Marken auf die Produkte oder ihre Verpackungen drucken oder anbringen
  • Gleichartige oder verschiedene Arten von Erzeugnissen miteinander mischen
  • Zucker mit anderen Vormaterialien mischen
  • Tiere schlachten
  • Produkte in Einzelteile zerlegen oder Teile eines Produktes zu einem vollständigen Produkt einfach zusammenfügen

Minimalbehandlungen liegen auch vor, wenn mehrere der aufgezählten Maßnahmen angewendet werden. Diese verleihen dem Produkt keinen präferenziellen Ursprung.

Einfaches Zusammenfügen kann zum Beispiel folgendermaßen aussehen: In einem Unternehmen werden zwei metalloplastische Dichtungen zusammengeschraubt, die einen Dichtungssatz bilden, der zu einem Drehkolben gehört. Dazu benötigt man kein Fachwissen, sondern nur einen Schraubendreher und vier Stahlschrauben. Diese Maßnahme stellt eine Minimalbehandlung dar und führt nicht im Sinne der Listenregeln zu einem Präferenznachweis. Hier erübrigt sich das Erstellen einer Präferenzkalkulation.

Anzeichen dafür, dass es sich nicht um ein bloßes Zusammenfügen handelt, können sein, wenn besondere Fertigkeiten oder Kenntnisse nötig sind. Oder, wenn ein Maschineneinsatz aus technischen Gründen zwingend nötig ist. Überprüfen Sie, ob bei Ihnen im Unternehmen mehr als nur Minimalbehandlungen durchgeführt wurden. Wenn Sie also feststellen, dass an Ihrem Produkt mehr als nur einfach zum Beispiel geschraubt wurde, geht es daran, die Präferenzkalkulation durchzuführen.

Helfen kann allerdings die sogenannte „Gesamtbetrachtung“, die noch einmal für Präferenzursprung sorgen kann. Die Gesamtbetrachtung gilt individuell und muss einzeln geprüft werden. Sie sieht vor, dass ein Produkt, auch wenn es Minimalbehandlung erfahren hat, den Status des präferenziellen Ursprungs erhalten kann, wenn mindestens ein Vormaterial im Land schon eine genügende Be- und Verarbeitung erhalten hat. Verdeutlicht am oben aufgeführten Beispiel mit dem Dichtungsring bedeutet das: Zuerst hat das Unternehmen feststellen müssen, dass seine Bearbeitung mit dem bloßen Akkuschrauber als einfaches Zusammenfügen gewertet werden muss und damit keinen Präferenzursprung erhält. Bei Prüfung der Gesamtbetrachtung wird deutlich, dass doch Präferenzeigenschaften geltend gemacht werden können, weil die metalloplastischen Dichtungen bei einem deutschen Hersteller eingekauft wurden, der Lieferantenursprung nachweisen kann. In seinem Betrieb wurden eben diese Dichtungen bereits ausreichend bearbeitet. Der Dichtungslieferant erfüllt damit die Listenregel, die für die Tarifnummer 8484 gilt. Mit diesem Lieferantennachweis für das Vormaterial erfüllt sich in diesem Fall die Gesamtbetrachtung und es ist sinnvoll und notwendig, eine Präferenzkalkulation zu erstellen.

Infobox: Vorgehensweise zur Bestimmung des präferenziellen Warenursprungs bei präferenziellen Waren

Beim Ablauf der Präferenzkalkulation wird nach folgendem Muster vorgegangen:

1) Prüfung: Haben lediglich Minimalbehandlungen stattgefunden?

  • Wenn ja, ist keine Präferenzeigenschaft erlangt. Die Gesamtbetrachtung kann untersucht werden.
  • Wenn nein, geht es im präferenziellen Sinne weiter mit Punkt 2)

2) Haben EU oder EFTA ein Präferenzabkommen (Freihandelsabkommen) mit dem Land, mit dem Handel getrieben werden soll, abgeschlossen?

  • Wenn nein, gibt es keine Präferenzeigenschaft
  • Wenn ja, geht es im präferenziellen Sinne weiter mit Punkt 3)

3) Erfüllt das Produkt die Listenregel und erhält damit die entsprechende Zolltarifnummer, die in diesem Freihandelsabkommen gültig ist? Wurde eine Präferenzkalkulation angefertigt?

  • Falls nicht, erhält das Produkt keine Präferenzeigenschaft. Letzte Möglichkeit: Prüfung der Toleranzregel.
  • Wenn ja, kann der jeweilige Präferenznachweis für das entsprechende Abkommen erstellt werden.

Wie macht man eine Präferenzkalkulation? – Der Ablauf im Überblick

Mittlerweile werden Sie sich sicherlich fragen: Und wie erstelle ich denn nun eine Präferenzkalkulation? In wenigen Schritten führt dieses Kapitel Sie durch den Ablauf einer Präferenzkalkulation. Da in einer Präferenzkalkulation bei Waren mit vielen Einzelteilen, für die der Warenursprung, beziehungsweise eine ausreichende Be- und Verarbeitung nachgewiesen werden müssen, unübersichtlich und aufwändig sein kann, ist es wichtig, ein Kalkulationsformat einzuhalten. Außerdem sind Präferenzregeln einem ständigen Wandel unterworfen.

Um die Präferenzkalkulation zu berechnen, müssen folgende Angaben vollständig sein:

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  • Sie haben für das hergestellte Produkt die Stückliste parat.
  • Sie kennen die Zolltarifnummer des hergestellten Produktes.
  • Sie haben die Herstellungskosten und den Gewinn für das hergestellte Produkt ermittelt.
  • Sie können den Ab-Werk-Preis des hergestellten Produktes angeben.
  • Auch die Angaben für die Vormaterialien müssen vollständig sein. Dazu gehören die Artikelbezeichnungen, die Zolltarifnummern, das Wissen um einen nichtpräferenziellen Ursprung oder eben den Präferenzstatus mit den Vorursprungsnachweisen sowie den Einkaufspreisen.
  • Und schließlich ist der prozentuale Anteil der Einkaufspreise zu ermitteln. Dieser wird im Verhältnis zum Ab-Werk-Preis angegeben.

Nun geht es daran, das fertige Produkt der HS-Position zuzuordnen, worunter man die ersten vier Stellen in der Zolltarifnummer versteht. Mit Hilfe der HS-Position kann nämlich in den Verarbeitungslisten die Be- und Verarbeitungsregel überprüft werden, die auf das Produkt zutrifft. Es könnte ein Positionswechsel oder eine Wertklausel stattfinden.

Die Berechnung der Präferenzkalkulation wird dann nach einem Kalkulationsschema durchgeführt. Dieses sieht folgendermaßen aus:

  1. Die Anwendbarkeit: Es gilt zu überprüfen, ob die einzuführenden Waren im Bestimmungsland vielleicht sowieso zollfrei die Grenze passieren können.
  2. Das Harmonisierte System (HS): Es gilt, die Zolltarife für die Waren, die kalkuliert werden sollen, anhand der ersten Stellen in der Zolltarifnummer zu prüfen.
  3. Die Verarbeitungslisten und die Listenbedingungen: Güterlisten im HS-System bilden die Grundlage dafür, anwendbare, prozentuale Schwellenwerte für die VoU (Vormaterialien ohne Ursprung) festzulegen.
  4. Die Ursprung- und Mixregeln: Etwaige Regelungen zu Ware, Werteklausel, Land und Zollpositionswechsel sind zu berüchsichtigen.
  5. Die Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE): Es gilt, die Bestimmungen zum Präferenznachweis (Ursprungsnachweis) der Waren zu prüfen. Erklärungen auf der Rechnung müssen nicht bei jedem Abkommen möglich sein. Manchmal ist sie auch mit weiteren Bedingungen verbunden.
  6. Die Worst-Case-Kalkulation: Hier ermitteln Sie den schlechtesten Schwellenwert als Basis für die Kalkulation, ohne einen Durchschnittswert zu nutzen. Sinn ist, einen zu hohen administrativen Aufwand, der durch verschiedene Präferenzkalkulationen entstehen würde, zu vermeiden.
  7. Das ERP-System: Im ERP- oder einem vergleichbaren System, sind alle relevanten Daten und Vorgaben zentral verfügbar zu machen. Diese müssen stets aktualisiert werden.

Um noch besser zu verstehen, wie die Präferenzkalkulation funktioniert, werden einzelne Schritte in den nächsten Abschnitten dieses Artikels detaillierter ausgeführt.

Anwendbarkeit prüfen

Eine Präferenzkalkulation durchzuführen bedarf höchster Sorgfalt und einem erhöhten Arbeitsaufwand. Um Ihnen einen unnützen Aufwand bei einer Präferenzkalkulation zu ersparen, überprüfen Sie im Vorhinein, ob das hergestellte Produkt auch ohne Präferenzkalkulation zollfrei die Grenze passieren kann.

Richtige Position im Harmonisierten System auswählen

Bei der Präferenzkalkulation sind Zolltarifnummer und Harmonisiertes System (HS) unentbehrliche und wichtige Daten. Beide hängen miteinander zusammen. Das HS wird zur Bezeichnung sowie Codierung von Waren im internationalen Warenhandel benutzt. Die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer, auch Warennummer genannt, werden von dem HS gebildet. Weltweit benutzen fast alle Staaten dieselben Nummern. Mit Hilfe der HS-Nummern können Sie die im Ausland anfallenden Zölle recherchieren. Ebenso die Regelungen. Dafür bietet das EU Portal Access2Markets eine umfangreiche Datenbank.

Zutreffende Be- oder Verarbeitungsregel in den Verarbeitungslisten auswählen

Verarbeitungslisten definieren (kurz Liste genannt) definieren die ausreichende Be- und Verarbeitung. Diese WuP Listen für die Präferenzen des Zolls können über WuP online abgerufen werden. Die Liste ist ihrer Struktur nach dem Zolltarif entnommen. Zunächst entnimmt man der Zolltarifnummer die ersten vier Ziffern, die dem fertigen Produkt zuzuordnen sind. Das ist die HS-Nummer, die in einem weiteren Schritt Aufschluss über die Be- und Verarbeitungsregel gibt, die im Präferenzabkommen mit dem jeweiligen Land zu finden ist.

Präferenzberechtigt ist dabei ein Produkt, wenn in der Präferenzkalkulation den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Schwellenwert, die sogenannten Ursprungskriterien, nicht überschreitet.

Ursprung und Mixregeln beachten

Die Listenregeln, die für die Präferenzkalkulation gelten, können unterschiedlich ausgestaltet sein. Positionswechsel beziehungsweise Werteklauseln sind die Regel. Mit einigen Ländern gelten auch Sonderregelungen, so mit Canada, Japan und Großbritannien. Das Präferenzabkommen kann zu den Drittländern unterschiedlich sein.

Infobox: Was ist ein Postitionswechsel?

Unter den Be- oder Verarbeitungsregeln in der Präferenzkalkulaton findet man entweder eine sogenannte Werteklausel beziehungsweise einen Positionswechsel. Manchmal sind auch beide Kriterien miteinander kombiniert.

Das fertig hergestellte Produkt bekommt im Harmonisierten System (HS) eine sechsstellige Nummer, die Warennummer, auch Zolltarifnummer genannt, die international von fast allen Staaten angewendet wird. Der für die Präferenz geforderte Positionswechsel liegt vor, wenn das fertige, hergestellte Produkt eine andere HS-Nummer bekommt als zuvor die verwendeten Vormaterialien ohne Ursprung (VoU). In diesem Falle spricht man auch davon, dass das Produkt eine Präferenz durch Tarifsprung bekommt.

Infobox: Was sind Werteklauseln?

Werteklauseln, auch Wertregeln genannt, sind Regeln, die in der Präferenzkalkulation in Prozent angegeben werden. Sie geben die Wertschöpfung in der EU an. Und zwar, inwiefern die Vormaterialien be- oder verarbeitet wurden. Im Rahmen dessen wird in der Präferenzkalkulation der höchstens zulässige Wert für die verwendeten Vormaterialien ohne Ursprung (VoU) festgelegt. Die Prozentangabe wird relativ zum Ab-Werk-Preis des Produkts ermittelt.

Infobox: Was ist der Ab-Werk-Preis (AWP)?

Der in der Präferenzkalkulation angegebene Ab-Werk-Preis (AWP) ist der Preis, den das Produkt ab Werk erzielt. Er wird auch „Ex Works“ , kurz EXW, genannt. Es handelt sich um den Preis, den der Hersteller, der die letzte Be- oder Verarbeitung durchgeführt hat, in der EU bekommt. Der Preis muss den Wert aller Vormaterialien umfassen, die verwendet worden sind.

Es gibt jedoch auch Kosten, die nicht in den AWP eingerechnet werden. Nicht in die Präferenzkalkulation gehören Transport– sowie Frachtkosten. Es gehören auch keine inländischen Abgaben, wie Steuern dazu, die bei Export des Produkts erstattet werden können. Und auch keine Steuern oder Zölle, die beim Import fällig werden. Ebenso müssen Rabatte aus dem AWP herausgerechnet werden.

Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE)

Der Hersteller der Vormaterialien kann auf seiner Rechnung schon den Ursprungsnachweis der Waren aufdrucken. Ihre Aufgabe ist es, in den einschlägigen Bestimmungen zu prüfen, ob dieser Ursprungsnachweis gültig ist. Dann könnten Sie diese Präferenz auf Rechnung schon beim Zoll einreichen. Eine Präferenz auf Rechnung bekommen Sie jedoch nicht bei jedem Freihandelsabkommen. Manchmal ist sie auch mit weiteren Bedingungen verbunden.

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Worst-Case-Kalkulation

Wenn mehrere Präferenzkalkulationen anzufertigen sind, dient die Worst-Case-Kalkulation dazu, den verwalterischen Aufwand möglichst gering zu halten. Der schlechteste Schwellenwert bildet dabei die Basis. Man darf aber nicht den Durchschnittswert nehmen. Vielmehr rechnet man mit dem am niedrigsten kalkulierten Ab-Werk-Preis einerseits. Andererseits kommen bei den Vormaterialien der niedrigste präferenzielle Wert und der höchste fakturierte Wert zu Einsatz, der jedoch keine Präferenz hat.

Bei dieser Methode im „Schlechtesten Falle“ geht man also vom niedrigsten Ab-Werk-Preis aus. Durch die Worst-Case-Kalkulation wird die Präferenzkalkulation vereinfacht. Ansonsten müssten Sie mit unterschiedlichen Einkaufspreisen in der Präferenzkalkulation und einer komplexen Rabattgestaltung rechnen.

Bei Nichterfüllung der Anforderungen: Ursprungserwerb durch Toleranzregel?

Die Toleranzregel in der Präferenzkalkulation erlaubt es Ihnen unter Umständen, einen Präferenzursprung zu erwerben, den Sie beim Zoll geltend machen können, auch wenn Ihr Produkt nicht die Anforderungen erfüllt. Dafür gibt es in der Präferenzkalkulation die allgemeine Toleranz, die besagt, dass der Wert der VoU (Vormaterialien ohne Ursprung) den festgelegten Wert in dieser Regel nicht überschreiten darf. Trotzdem müssen alle VoU ausreichend be- und verarbeitet sein, wobei meistens die Freihandelsabkommen noch eigene Regeln für die Be- und Verarbeitung im Falle der Toleranzregel aufstellen. Es gibt sogar Fälle, in denen VoU bis zu einem bestimmten Prozentwert Ursprungseigenschaft erlangen können, wenn auch sie die Bedingungen der Verarbeitungsliste nicht erfüllen.

Allerdings müssen Sie berücksichtigen, dass die Toleranzregel in der Präferenzkalkulation nur auf höchstens 10 % des AWP (Ab-Werk-Preis) angewendet werden darf. Das bedeutet, die VoU dürfen einen Wert von 10 % des AWP nicht überschreiten.

Wie sieht eine Präferenzkalkulation aus? – Ein Beispiel

Sicher werden Sie sich schon die Frage stellen, aber wie sieht denn nun eine Präferenzkalkulation aus? Im Folgenden finden Sie das Beispiel für eine Berechnung der Präferenzkalkulation.

Nehmen wir zum Beispiel einen Getriebemotor, der in Deutschland mit Vormaterialien aus verschiedenen Ländern zusammengebaut wurde. Die Länder liegen innerhalb und außerhalb der EU. Ziel ist es, diesen Motor zollfrei in die Schweiz einzuführen. Da das Zusammenbauen des Motors nicht nur eine Minimalbehandlung darstellt, sondern darüber hinausgeht, können wir in diesem Beispiel von einer Zollpräferenz ausgehen und eine Präferenzkalkulation durchführen.

Herausgesucht werden muss das zuständige Listenkriterium über die HS-Position des Freihandelsabkommens zwischen der EU und der Schweiz. Bei der Auswahl des Kriteriums nehmen wir dasjenige, welches sich an den Ab-Werk-Preis des fertigen Getriebemotors anlehnt. Damit folgen wir dem Wertkriterium, welches bei der jeweiligen HS-Position folgendermaßen lautet: Der Wertanteil an Vormaterialien, die einen Warenursprung haben, der nicht in der EU und nicht in der Schweiz liegt, darf nicht über 30 % des Ab-Werk-Preises für den Getriebemotor betragen. Dieser Wert bezieht sich also auf Drittländer.

Im Folgenden wird eine Tabelle angelegt mit der Bezeichnung des Vormaterials, der HS-Position, dem autonomen Ursprung, der Art des Vorursprungs-Nachweises, des Wertes des Vorursprungsmaterials in € und der Anteil am EXW-Preis. Die Werte der Vormaterialien werden summiert. Die Summe aller Anteile am EXW-Preis muss 100 % ergeben.

Häufige Fehlerquellen bei der Präferenzkalkulation

Bei der Anfertigung der Präferenzkalkulation können einem viele Fehler unterlaufen.

  • Ein häufiger, ganz grundlegender Fehler ist, dass ein Präferenzkalkulation berechnet wird, obwohl keine Einsparung beim Zoll erzielt werden kann.
  • Es wird eine Kalkulation erstellt, obwohl das Produkt nur eine Minimalbehandlung erfahren hat.
  • Das falsche Listenkriterium wird zugrunde gelegt.
  • Die falsche Listennummer wird veranschlagt, wenn die Zolltarifnummer nicht korrekt herausgesucht wurde.
  • Die falschen Ein- und Verkaufspreise werden für die Berechnung herangezogen.
  • Für die Währungsumrechnung der Vormaterialien werden die falschen Umrechnungskurse genommen.
  • Lohnveredelungen wurden in die Stückliste eingerechnet. Auf diese Weise kann der Materialaufwand nicht klar bestimmt werden.
  • In die Präferenzkalkulation sind fälschlicher Weise Kosten für das Verpackungsmaterial eingerechnet worden.
  • Die Präferenzkalkulation ist nicht vollständig.

Außerdem können Schwierigkeiten in der Beschaffung der korrekten Präferenznachweise für die Vormaterialien bestehen. Viele Lieferantenerklärungen sind ungültig und wertlos bei der Präferenzüberprüfung beim Zoll. Sie sehen, viele Hürden stehen für Sie bei der Präferenzkalkulation im Weg und wir sind gerne bereit, diese mit Ihnen zu meistern und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Bei Interesse füllen Sie gerne unser Kontaktformular aus.

Fazit/ Zusammenfassung

Wenn eine Präferenzkalkulation in Deutschland sinnvoll ist, kann beim Zoll viel Geld eingespart werden. Voraussetzung dafür ist, dass alle Angaben korrekt gemacht und alle Berechnungen sauber ausgeführt werden. Das geht nur mit einer manuellen Präferenzkalkulation. Diese birgt, wie wir gesehen haben, jedoch jede Menge Stolpersteine in Form von komplizierten Ursprungsregeln in den verschiedenen Freihandelsabkommen, um den Präferenzursprung zu klären. Auch muss man in den sich ständig ändernden Regeln zwischen den verschiedenen Ländern bewandert sein. Eine Präferenzkalkulation zu erstellen, kann so zu einem aufwändigen Unterfangen werden. Wenn Sie dabei tatkräftige Unterstützung wünschen, sind wir vom Verzollungsbüro Butz gern individuell und kompetent für Sie da, denn wir lieben Grenzen.

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