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Ratgeber: Zollgebühren & Steuern beim Warenimport – So berechnen Importeure Einfuhrabgaben richtig

Inhaltsverzeichnis
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In den letzten Jahren ist die Globalisierung weit fortgeschritten. Daran hat nicht zuletzt das Internet mitgewirkt. Heutzutage ist die Welt für jede Frau und jedermann zu einem globalen Marktplatz geworden. Wer jedoch geschäftlich oder im privaten Rahmen Produkte aus Drittländern einführen möchte, muss davon ausgehen, dass für einen solchen Import nicht nur der Verkaufspreis und das Porto zu zahlen sind. Es werden noch weitere Kosten, die sogenannten Einfuhrabgaben, fällig sein.

In diesem Artikel werden Sie damit vertraut gemacht, welche Einfuhrabgaben existieren, wie die Zollgebühren berechnet werden und wie sich Abgaben für die Wareneinfuhr zusammensetzen. Wir werden uns mit der Berechnung der Einfuhrabgaben beschäftigen und wie in Deutschland die Einfuhrabgaben ermittelt werden. Interessant wird auch zu erfahren sein, ob der Gesetzgeber Ausnahmen für uns vorsieht, in denen keine Verzollungsgebühren fällig sind.

Was sind Einfuhrabgaben und welche gibt es?

Zu Beginn fragen wir uns: Einfuhrabgaben, was ist das und wann fallen Einfuhrabgaben an? Für den Importeur, der Waren aus einem anderen Land als die EU einführen möchte, gelten in der Regel Einfuhrbestimmungen, die beachtet werden müssen. Das beinhaltet auch die Entrichtung von Abgaben. Diese Einfuhrabgaben dienen dazu, die heimische Wirtschaft zu schützen. Produkte aus dem Ausland zu Dumpingpreisen zu verkaufen, soll entgegengewirkt werden.

Einfuhrabgaben haben in der Wirtschaft eine große Bedeutung. Einfuhrabgaben schützen nicht nur die heimische Wirtschaft beim Import von Produkten, sondern sie können beim Export auch eine negative Wirkung auf die Produkte haben, die im Ausland teurer werden. Zusätzliche Kosten sollen mit verschiedenen Abkommen eingedämmt werden. In der EU wurden Handelsbarrieren abgeschafft. Nun ist es möglich, Waren ohne weitere Einfuhrabgaben zu importieren. Wobei das Zollgebiet der EU nicht immer gleich dem Staatsgebiet der EU ist. Helgoland zählt zum Beispiel nicht zum EU-Zollgebiet.

Was zählt nun zu den Einfuhrabgaben? Mögliche Einfuhrabgaben sind dabei die Zölle (auch Präferenzzölle), die Einfuhrumsatzsteuer (als besondere Form der Umsatzsteuer), die Verbrauchsteuern (für Genussmittel und Mineralöl) und die Gebühren für die Dienstleistungen des Zolls, in die im folgenden Transparenz gebracht werden soll. Auch Strafzölle, wie Antidumpingzölle und Zölle im Agrarsektor gehören dazu. Vom Zoll werden die Einfuhrabgaben bei der Einfuhrabfertigung erhoben und müssen bezahlt werden.

Zölle

Unter Zöllen versteht man Einfuhrabgaben, die beim Import von Produkten aus einem Nicht-EU-Land fällig werden. Je nach Art der zu importierenden Produkte unterscheiden sich die Zollsätze, die vom Zolltarif geregelt werden. Nähere Informationen bietet die Seite Import: Ablauf, Dokumente, Zollgebühren, Steuern & mehr“. Durch den freien Warenverkehr in der EU werden Zölle abgebaut beziehungsweise reduziert. Sehen Sie dazu EU & freier Warenverkehr: Zollunion, Einschränkungen & mehr” und erhalten Sie mehr Informationen.

Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Einfuhrabgabe, die der im Lande üblichen Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuer entspricht. Die Website „Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland: Definition, Berechnung, Sparen, Umgehen & mehr hält detaillierte Informationen zu diesem Thema für Sie bereit.

Verbrauchsteuern (VSt)

Unter Verbrauchssteuern versteht man in Deutschland Einfuhrabgaben, die auf bestimmte Güter erhoben werden, die konsumiert werden. Dazu zählen Alkohol, Kaffee und Tabakwaren. So muss auch auf Whisky und Wein eine bestimmte Steuer gezahlt werden. Näheres zu Einfuhrabgaben auf Alkohol, Kaffee und Tabak finden Sie in dem Artikel “Verbrauchsteuern in der EU – Ein Überblick für Unternehmen: Arten, Erzeugnisse, Berechnung, Prüfung”.

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Gebühren für die Dienstleistungen des Zolls (Zollkosten)

Gebühren für die Dienstleistungen des Zolls, sogenannte Zollkosten, entstehen unter normalen Umständen nicht. Das normale Verwaltungshandeln ist beim Zoll kostenfrei. Es existieren jedoch Ausnahmen und dann sind bestimmte Serviceleistungen doch gebührenpflichtig, wenn nämlich auf einen Antrag hin die Zollabwicklung außerhalb der Öffnungszeiten stattfinden soll, zum Beispiel.

Zollwert, Zolltarif und Zollsatz: Die Berechnungsgrundlage der Einfuhrabgaben

Damit der Zoll die Berechnung der Einfuhrabgaben vornehmen kann, ist es notwendig, dass Sie bestimmte Werte präzise angeben.

Der Zollwert

Wenn Sie sich Produkte aus Drittländern schicken lassen, also Länder, die außerhalb der EU liegen, werden hierfür Zollabgaben fällig. Hierfür wird der gesamte Warenwert herangezogen. Der Wert der gesamten Produkte entscheidet also über die Höhe der Zollgebühren. Der Zollwert muss beim Import beim Zoll angegeben werden. Die Berechnung kann unter Umständen knifflig sein und stellt für Importeure eine Herausforderung dar. Die Zollverwaltung kann die Richtigkeit der Zollbescheide bis zu drei Jahren rückwirkend anfechten.

Die Einfuhrumsatzsteuer sowie die Zollabgaben werden auf dem Zollwert basierend berechnet. Die Angabe eines falschen Zollwerts kann unangenehme Folgen haben. Es kann passieren, dass Sie entweder in Folge zu viele Zollgebühren zahlen oder Ihnen ein Verfahren wegen Zollhinterziehung droht.

Der Artikel “Warenimport EU & Deutschland: 7 Expertentipps, Hilfe & Infos” des Verzollungsbüros Butz bietet Ihnen eine gute Handreichung zum Thema Zollwert und dessen Ermittlung.

Zolltarif und Zollsatz

Der Zollsatz führt zu einer Einfuhrabgabe, die sich mittels des Zolltarifes und der Zolltarifnummer ermitteln lässt. Der Zolltarif ist für alle Mitglieder der EU gleich. Hier gilt das sogenannte Freiverkehrsprinzip. Dieses macht durch die Einfuhr aus einem Drittland in die EU und damit mit der Abgabe der fälligen Zollgebühren aus einer Nichtunionsware eine Unionsware. Diese kann dann ohne weitere Einfuhrabgaben in der EU weitergehandelt werden.

Die 11-stellige Warennummer zeigt den Zollsatz an. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte diese vor dem Import ermittelt werden. Der Artikel „Tarifierung Zoll: Definition, Aufbau, Anwendung, EZT online – Von Warenzusammenstellungen und Zolltarifnummer” gibt Ihnen weitere wertvolle Informationen. Außerdem hilft Ihnen das Verzollungsbüros Butz auf der Seite „Alles rund um die verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA-Entscheidung): Erklärung, Beantragung & mehr” gerne weiter.

Die Berechnung der Einfuhrabgaben

Zunächst ist es für Sie wichtig zu wissen, wann Einfuhrabgaben anfallen. Transportieren Sie innerhalb der EU, werden auf Grund des Freihandelsabkommens keine Zollgebühren fällig und Sie brauchen keinen Zoll berechnen. Ebenso verhält es sich, wenn Sie aus einem Land importieren, für das ein Freihandelsabkommen besteht.

Im anderen Fall möchten Sie sicher die Höhe der zu erwartenden Einfuhrabgaben wissen. Von Nutzen ist es, wenn Sie die Einfuhrabgaben in Deutschland berechnen können. Dieses Kapitel soll Ihnen ein Werkzeug an die Hand geben, mit dem Sie selbst die Zoll- und Einfuhrabgaben berechnen können.

Die einzelnen Schritte der Berechnung

Die Berechnung von Einfuhrabgaben scheint auf den ersten Blick recht überschaubar zu sein. Hat die Ware jedoch einen Wert von mindestens 150 €, steckt der Teufel aber im Detail. Die folgende Anschauung kann als ein Muster für die Berechnung der Einfuhrabgaben genommen werden. Um die Einfuhrabgaben zu ermitteln, bedienen wir uns fünf Formeln:

1) Die Einfuhrabgaben setzen sich zusammen aus dem Zoll plus der Verbrauchsteuer plus der Einfuhrumsatzsteuer.

Zoll, Verbrauchsteuer und Einfuhrumsatzsteuer müssen jedoch separat berechnet werden.

2) Wie werden aber nun die Einfuhrzölle berechnet? Dafür benötigen wir den Zollwert, der aus dem Wert der Ware sowie den Transportkosten bis an die Außengrenze der EU resultiert. Der Zollsatz muss Ihnen auch bekannt sein. Dann können Sie die Zollschuld berechnen:

Der Zoll ist gleich dem Zollwert multipliziert mit dem Zollsatz gemäß Zolltarif.

3) Die Verbrauchsteuer berechnen Sie mit folgendem Ansatz:

Die Verbrauchsteuer ist die Warenmenge multipliziert mit dem Verbrauchsteuersatz.

4) Im letzten Schritt werden Sie die Einfuhrumsatzsteuer ermitteln. Dazu ist es nötig, die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer zu schaffen, für die folgende Formel Anwendung findet:

Die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist die Addition aus Zollwert plus Zoll plus Verbrauchsteuer plus innergemeinschaftliche Beförderungskosten.

5) Nun haben Sie alle Daten, um die Einfuhrumsatzsteuer zu berechnen:

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Die Einfuhrumsatzsteuer ist die Bemessungsgrundlage multipliziert mit dem Einfuhrumsatzsteuersatz.

Nun haben Sie alle Angaben, um den Zoll und die Einfuhrabgaben zu berechnen und wir können uns einem konkreten Rechenbeispiel zuwenden, um zu erfahren, wie hoch die Einfuhrabgaben sind.

Ein Rechenbeispiel

Um die Berechnung der Einfuhrabgaben vornehmen zu können, bedienen wir uns der Formeln aus dem vorigen Kapitel. In unserem Beispiel für die Einfuhrabgabe nehmen wir an, dass ein Unternehmen eine Maschine aus den USA in die EU überführen will. Die Maschine wird auf dem Seeweg transportiert, und zwar über Boston nach Rotterdam und dann nach Berlin. Rotterdam ist dabei der maßgebliche Ort, um Zoll und Einfuhrabgaben zu berechnen. Um zu ermitteln, wie hoch die Einfuhrabgaben sind, werden folgende Angaben benötigt:

  • Rechnungspreis der Maschine Ab-Werk: 15.000 €
  • Transportkosten bis Rotterdam: 1.300 €
  • Transportkosten von Rotterdam bis Berlin: 400 €
  • Zollsatz (fiktiv): 2 %
  • Einfuhrumsatzsteuer- Satz (EUSt): 19 %

Wie werden die Einfuhrzölle berechnet?

  1. Den Zollwert berechnen:

Als erstes brauche ich den Ab-Werk-Rechnungspreis (15.000 €).

Dazu addiere ich die Beförderungskosten bis Rotterdam (400 €) und erhalte den Zollwert von 15.400 €.

  1. Den Zollbetrag berechnen:

Den Zollwert (15.400 €) multipliziere ich mit dem Zollsatz (2 %) und erhalte so den Zollbetrag (308 €)

  1. Den EUSt-Wert ermitteln:

Zum Zollwert (15.400 €) addiere ich den Zollbetrag (308 €) und die Beförderungskosten innerhalb der EU (400 €). Somit erhalte ich die Bemessungsgrundlage für die EUSt (16.108 €)

  1. Den EUSt-Betrag berechnen:

Ich nehme den EUSt-Wert (16.108) und multipliziere ihn mit dem EUSt-Satz (19 %). Ich erhalte den EUSt-Betrag (3.060 €).

  1. Die Gesamtabgabe berechnen:

Um die Zollschuld insgesamt zu berechnen, brauche ich nun nur noch den Zollbetrag (308 €) zum EUSt-Betrag (3.060 €) zu addieren und weiß nun, wie viel Einfuhrzoll ich zu zahlen habe: 3.368 €

Fazit/ Zusammenfassung

Die Einfuhrabgaben müssen berechnet werden, wenn das zu importierende Gut nicht nur innerhalb der EU transportiert wird, sondern darüber hinaus Grenzen überschreitet, für die kein Freihandelsabkommen gilt.

Dieser Artikel versucht, Licht in das Dickicht der Berechnung der verschiedenen Einfuhrzölle zu bringen. Es erfolgt die Erklärung von wesentlichen Begriffen, wie Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern, Zollwert oder Zolltarif, um nur einige zentrale Werte zu nennen, die wir brauchen, um die Verzollung in Deutschland zu berechnen.

Nach einer ersten Anleitung, um die Zollgebühren zu berechnen, folgt ein konkretes Beispiel. Dieses kann Ihnen als Vorlage für die Berechnung von Einfuhrabgaben dienen.

Sie sehen jedoch auch, dass die Frage: „Wie berechnet man Einfuhrabgaben?“, nicht so einfach zu beantworten ist. Wenn Sie als importierendes Unternehmen kein Selbstverzoller sind, bietet Ihnen das Verzollungsbüro Butz in allen Punkten seine Hilfe an. Scheuen Sie nicht, diese in Anspruch zu nehmen, denn das Verzollungsbüro Butz liebt Grenzen. Die Berechnung der Einfuhrabgaben, das Einreihen und Tarifieren der Waren, das Beantragen verbindlicher Zolltarifauskünfte und weiteres übernimmt das Verzollungsbüro Butz gern.

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