Internationale Handelsbeziehungen leben in der Regel davon, dass Waren zu einem günstigen Preis angeboten werden. Dabei machen sich Unternehmen sich manchmal auch das Wohlstandsgefälle zunutze und bieten Waren mitunter zu Preisen an, die deutlich unterhalb der lokalen Angebotspreise liegen. Ist dies der Fall, ist die Grenze zum Dumping relativ schnell überschritten.
Besonders niedrige Preise können die Wirtschaft und Arbeitsplätze im Importland bedrohen. Eine Ausnutzung solcher Preisvorteile entsteht mitunter aber auch staatlich gefördert – über Subventionen. Um die negativen Auswirkungen zu verhindern, sind Anti-Dumping- und Ausgleichszölle eine mögliche Antwort.
Anti-Dumping und Ausgleichszölle: Die Grundlagen im Überblick
Die Begriffe „Dumping“, „Anti-Dumping“ und „Ausgleichszölle“ spielen im internationalen Warenverkehr eine große Rolle. Hinter ihnen steht das Ziel, heimische Wirtschaftskreisläufe vor negativen äußeren Einflüssen zu schützen und abzusichern. Konkret geht es darum, dass Unternehmen Preisdifferenzen in einer Weise ausnutzen, die Wirtschaftssubjekten im Inland schaden können.
Dumping führt zu Verzerrungen im Wettbewerb
Dumping entsteht dann, wenn eine Ware oder Dienstleistung unter dem sonst üblichen Preisniveau bzw. sogar unterhalb der regulären Produktionskosten angeboten wird. In diesem Zusammenhang spielen Subventionen eine Rolle, die in diesem Zusammenhang ausgenutzt werden können.
Ein Beispiel ist die Auseinandersetzung um Solaranlagen chinesischen Ursprungs. In Deutschland und der Europäischen Union (EU) ansässige Hersteller haben in der Vergangenheit immer wieder kritisiert, dass die Module aufgrund staatlicher Unterstützung so stark verbilligt wurden, dass inländische Produzenten den Preiskampf aufgeben mussten.
Welche Folgen hat Dumping? Wenn aus dem Ausland importierte Produkte in gleicher Qualität zu einem deutlich günstigeren Preis angeboten werden, verzerrt sich der Wettbewerb. Die Margen anderer Hersteller am Markt sinken, es kommt zu Verschiebungen der Marktanteile. Damit ist in der Regel ein Abbau von Stelle in der inländischen Industrie verbunden.
Auf lange Sicht verschafft sich ein Unternehmen, das zu Dumping greift, einen Wettbewerbsvorteil. Je mehr Konkurrenten aus dem Markt ausscheiden, desto stärker wird die eigene Position. Ab einem bestimmten Punkt kann das Unternehmen preisdiktierend agieren. Außerdem entsteht eine Abhängigkeit der Märkte von wenigen ausländischen Herstellern.
Anti-Dumping schützt Marktteilnehmer und die Marktdiversifikation
Um diese Spirale zu verhindern, werden Anti-Dumping-Maßnahmen entwickelt. Für Deutschland ist die EU zuständig, in den USA übernimmt die International Trade Commission (ITC) des Departments of Commerce diese Aufgabe. Zu den Maßnahmen gehören Anti-Dumping-Zölle und Ausgleichszahlungen für unrechtmäßige Subventionen.
Diese werden basierend auf Regelungen in internationalen Handelsverträgen und nationalen Gesetzen erhoben. Letztlich verfolgen die zuständigen staatlichen Organe damit den Schutz der eigenen Marktteilnehmer und Marktdiversifikation, da gerade die starke Abhängigkeit im Bereich der Seltenen Erden oder Energierohstoffe unterstreicht, welche strategischen Folgen sich aus der durch Dumping entstehenden Abhängigkeit ergeben können.
Internationale Regeln und Verträge zum Anti-Dumping
Anti-Dumping ist ein Phänomen, das Handelsbeziehungen erheblich prägt. Ursachen dafür, dass ausländische Unternehmen einzelne Produkte sehr günstig anbieten können, sind nicht nur Subventionen. Durch das Wohlstandsgefälle verringern sich die Herstellungskosten mitunter deutlich.
Es gibt verschiedene Verträge und Regelwerke, die sich mit dem Thema Anti-Dumping beschäftigen. Wegweisend für die internationalen Beziehungen ist das General Agreement on Tariffs and Trade (GATT). In Artikel VI wird die Grundlage für Antidumping-Maßnahmen gelegt, auf denen das Anti-Dumping-Agreement beruht.
Unter anderem beschäftigt sich die Vereinbarung mit Fragen der Definition von Dumping und welche Möglichkeiten betroffene Länder haben, um dagegen vorzugehen. Basierend auf den internationalen Vereinbarungen sind nationale Regelungen entstanden.
Anti-Dumping und Anti-Subventionsregeln in der EU
Die EU hat Anti-Dumping- und Anti-Subventions-Regeln in Form verschiedener Verordnungen erlassen. In den EU-Verordnungen 2016/1036 und 2016/1037 ist unter anderem der Begriff „Dumping“ definiert (der Preis im Einfuhrland liegt unter dem Preis im Ausfuhrland) und festgelegt, wie die Preise ermittelt werden.
Die Ermittlung eines Dumping-Vorfalls wird durch die Beschwerde einzelner Hersteller oder Branchen (Herstellergruppen) bei der Europäischen Kommission (EK) ausgelöst. Diese leitet anschließend ein Prüfverfahren ein. Dabei wird der Normalpreis (Preis einer Ware im Markt des Ausfuhrlandes) mit dem Preis im Einfuhrland verglichen.
Als Ergebnis stellt die EK eine Dumpingspanne fest, die wiederum als Grundlage zur Entscheidung über Anti-Dumping-Zölle herangezogen wird. Diese werden festgelegt, wenn es zu einer wirtschaftlichen Schädigung von Unternehmen in der EU kommt bzw. eine solche Schädigung durch Dumping oder/und Subventionen droht.
Als Maßnahmen können festgesetzt werden:
- Wertzölle bezogen auf die Transaktionswerte;
- spezifische Zölle auf festgelegte Mengen eines Erzeugnisses;
- Preisverpflichtungen, durch die Produkte zu einem Mindestpreis angeboten werden müssen.
Beispiele für Anti-Dumping-Zölle auf Produkte bei der Einfuhr in die EU:
- Stahlräder aus China: 50,3 bis 66,4 Prozent
- Aluminiumheizkörper aus China: 12,6 bis 61,4 Prozent
- Silicium-Elektrostahl: 21,6 bis 39 Prozent
Anti-Dumping und Anti-Subventionsregeln in den USA
Wie die EU greifen auch die USA zu Maßnahmen, um die heimischen Märkte und Unternehmen vor Billigprodukten zu schützen, deren niedrige Angebotspreise das Ergebnis von Dumping und unrechtmäßigen Subventionen sind. Die Grundsätze, auf denen die Regeln basieren, sind in groben Zügen mit denen der EU vergleichbar.
Damit im Department of Commerce das Dumping bzw. die unrechtmäßige Subvention festgestellt werden kann, muss bei der Handelskommission durch den betroffenen Wirtschaftszweig ein Antrag eingereicht werden. Dieser wird zuerst auf seine formale Richtigkeit hin überprüft.
Anschließend erfolgt die sachliche Prüfung. Dabei geht es auf der einen Seite um die Frage, ob überhaupt Dumping vorliegt – also zwischen dem Preis auf dem US-Markt und dem Markt im Ausfuhrland (oder den Herstellungskosten) eine negative Preisspanne zu erkennen ist. Die zweite Frage betrifft die Schädigung der US-Wirtschaft.
Die Durchsetzung von Zöllen und Ausgleichszahlungen obliegt letztlich dem Office of Enforcement and Compliance. Dieses erhält entsprechende Anweisungen, die Antidumping and Countervailing Duties (AD/CVD) umzusetzen. Zur endgültigen Festsetzung kommt es aber erst nach Abschluss des Prüfverfahrens. Daher werden in den USA die AD/CVD-Zölle in der Regel vorläufig festgesetzt.
Auswirkungen der Anti-Dumping-Zölle und Ausgleichszahlungen
Mit Anti-Dumping-Zöllen und Ausgleichszahlungen nutzen die EU, die USA und andere Länder handelspolitische Instrumente mit weitreichenden Konsequenzen. Im Grundsatz geht es um den Schutz heimischer Märkte. Gleichzeitig machen sich die Handelsregularien in unterschiedlicher Weise bei der Preisgestaltung, dem Handelsvolumen und in den betroffenen Wirtschaftssektoren bemerkbar.
Anti-Dumping-Maßnahmen wie Zölle ziehen eine Verteuerung von Importwaren nach sich. Eine Analyse des Kieler Instituts für Weltwirtschaft hat basierend auf Wirtschaftsdaten eine durchschnittliche Preissteigerung von 25 Prozent berechnet.
Eine Auswirkung, die nicht nur Importeure spüren, sondern auch die Verbraucher. Anti-Dumping-Zölle wirken zudem auch auf das Handelsvolumen: Bei den Importmengen besteht durch den Preisaufschlag die Gefahr eines realen Rückgangs. Besonders hoch ist der Druck übrigens für die Metall- und Chemieindustrie.
Hier bieten die Anti-Dumping-Zölle zwar Schutz für heimische Unternehmen und Arbeitsplätze, verzerren aber nicht nur den internationalen Wettbewerb, sondern werden auch handelspolitisch relevant. Bei einer Verhängung von Maßnahmen gegen Dumping und unfaire Subventionen besteht das Risiko von Handelskonflikten und Vergeltungsmaßnahmen. Insofern werden Anti-Dumping- und Ausgleichszölle zu einem zweischneidigen Schwert der Handelspolitik.
Umgang mit Anti-Dumping-Zöllen und Ausgleichszahlungen als Handelsunternehmen
Aus dem Blickwinkel von Handelsunternehmen sind Anti-Dumping- und Ausgleichszölle eine Herausforderung, mit der proaktiv umgegangen werden muss. Die Herangehensweise erfordert eine kontinuierliche Marktbeobachtung und Informationsbeschaffung.
Dazu lassen sich Ressourcen wie öffentliche Anti-Dumping-Register (etwa die der Handelskammern oder der deutschen Zollverwaltung) nutzen. Sehr hilfreich kann in diesem Zusammenhang auch der Griff zu externer Expertise, wie international und langjährig erfahrenen Verzollungsbüros, sein. Parallel müssen die Preisgestaltung sowie das Kostenmanagement flexibilisiert werden, um mögliche Zuschläge aufgrund der Zöllen zu berücksichtigen.
Schließlich empfiehlt es sich für jedes Unternehmen, ein umfassendes Monitoring für die Mindesteinfuhrpreise und die Compliance mit nationalen Regeln und den EU-Verordnungen aufzubauen. Zu den proaktiven Maßnahmen zählt zusätzlich eine Diversifizierung der Handelsmärkte bzw. der Produktpalette, um auf diesem Weg Risiken zu streuen.
Fazit: Anti-Dumping- und Ausgleichszölle werden zur Herausforderung
Dass Staaten und ganze Wirtschaftsregionen wie die EU auf Dumping und Subventionen mit entsprechenden Maßnahmen zum Schutz der eigenen Märkte reagieren, ist nachvollziehbar. In der Praxis werden die Zölle und Ausgleichszahlungen allerdings herausfordernd, da sie einerseits zu einer Verteuerung von Waren führen, was wiederum die Kalkulationen und das Kostenmanagement beeinflusst. Auf der anderen Seite kann die Verhängung der Maßnahmen aber auch wirtschaftspolitisch eine Spirale in Gang setzen, welche Handelsbeziehungen erheblich belasten kann.