Kontakt via Hotline.
Kontakt via E-Mail aufnehmen.

Cross-Trade-Geschäfte: Zollrechtliche Besonderheiten bei Dreieckskonstellationen

Inhaltsverzeichnis
cross-trade-geschaefte

Cross-Trade-Geschäfte haben in internationalen Handelsbeziehungen große Bedeutung. Wesentlicher Kern der Geschäfte ist die Tatsache, dass ein Warenverkehr zwischen zwei Ländern stattfindet – ohne, dass zwischen dem Sitz des Versenders, dem Versandort und dem Empfangsort eine direkte räumliche Beziehung besteht.

Eine solche Konstellation wird teilweise auch als „Dreiecksgeschäft“ bezeichnet und ist in globalen Handelsgeschäften häufiger anzutreffen, beispielsweise wenn Waren von einem deutschen Handelsunternehmen in die USA verkauft, ab Werk in Asien verschifft und von einem französischen Spediteur an den Bestimmungsort in den USA transportiert werden.

Welche Vorteile bieten Cross-Trade-Geschäfte?

Cross-Trade-Geschäfte sind in internationalen Handelsgeschäften mittlerweile ein verbreitetes Modell. Dabei spielt die Verschiebung der Industriekapazitäten nach Asien eine große Rolle. Viele Unternehmen nutzen heute Hersteller in China oder Vietnam, führen die produzierten Waren anschließend aber nicht nach Deutschland ein, um sie weiterzuverkaufen.

Stattdessen werden die Waren direkt zum Zielmarkt transportiert und dort zum Verkauf an End- oder Geschäftskunden angeboten. Der direkte Import aus dem Herstellerland hat besondere Vorteile. Verkäufer nutzen Cross-Trade-Geschäfte vor allem, um Lieferwege zu verkürzen. Zudem entfallen dadurch auch Kosten für die Zwischenlagerung der Ware am Ort des Verkäufers.

Auf diese Weise sinken die Kosten für Waren, was sich letztlich über den Preisfaktor als Wettbewerbsvorteil ausnutzen lässt. Da Produkte mittels Cross Trading günstiger verkauft werden können, als dies bei einem Umweg über das Land des Verkäufers möglich wäre, sinken beim Import in das Bestimmungsland die Zoll- und Einfuhrabgaben.

Ein kürzerer Lieferweg bedeutet schließlich auch, dass die Lieferfristen kürzer ausfallen, was der Kundenzufriedenheit zugutekommt. Außerdem sinkt das Frachtrisiko, etwa bei Waren, die durch einen langen Transportweg verderben bzw. sich in ihrer Beschaffenheit verändern können.

Vorteile der Cross-Trade-Geschäfte im Überblick:

  • höhere Kosteneffizienz durch direkte Lieferwege
  • reduzierte Transitzeiten und schnelle Markteinführung
  • effizientere Ausnutzung der Lieferketten

Rechtliche Rahmenbedingungen für Cross-Trade-Geschäfte

Aus unternehmerischer Sicht erleichtern Cross-Trade-Geschäfte internationale Handelsbeziehungen erheblich. In der Praxis berühren sie sehr unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen, wie die Zoll- und Steuervorschriften in den beteiligten Ländern. Einfluss haben unter anderem das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade, GATT), die Welthandelsorganisation (WTO) sowie bilaterale und multilaterale Freihandelsabkommen.

Für Zollfragen beim Handel innerhalb bzw. Einfuhren in die Europäische Union (EU) spielt der Unionszollkodex (UZK) eine zentrale Rolle. Er regelt unter anderem Zollverfahren, die Bestimmung des Zollwerts und die Ursprungsregeln und ist ein wichtiges Instrument für die einheitliche Anwendung der Zollvorschriften in allen EU-Mitgliedstaaten. Der UZK ist daher auch für die Abwicklung von Cross-Trade-Geschäften relevant.

rechtliche-rahmenbedingungen-cross-trade-geschaefte

Für den Handel außerhalb der EU greifen verschiedene Freihandelsabkommen, welche unter anderem mit Vietnam, Japan oder Neuseeland abgeschlossen wurden, die Gestaltung von Cross-Trade-Geschäften auf. Zudem definieren nationale Regelungen den Umfang, den die Import-/Exportgeschäfte annehmen können. Neben Einfuhrbeschränkungen können dies auch Sicherheitsvorschriften oder spezifische Dokumentationsanforderungen sein.

Zollrechtliche Herausforderungen bei Cross-Trade-Geschäften

Vor allem die zollrechtliche Behandlung der Cross-Trade-Geschäfte erfordert ein hohes Maß an Aufmerksamkeit, da der Verkäufer/Vermittler in der Regel weder in die Herstellung noch den Transport selbst eingebunden ist. Die korrekte Zolldeklaration kann damit bei Dreiecksgeschäften zu einer Herausforderung werden, die einer akkuraten Lösung bedarf.

Zudem ist bei Cross-Trade-Geschäften nicht nur auf den Import in den Zielmarkt zu achten. Auch hinsichtlich der Ausfuhrbestimmungen kann sich ein Cross-Trade-Geschäft kompliziert gestalten. Ein Beispiel: Anfang 2025 haben die USA Strafzölle gegen China verhängt, das darauf mit Exporteinschränkungen geantwortet hat. In Drittländern ansässige Verkäufer müssen solche Veränderungen genau beobachten und evaluieren, ob diese neuen Regeln auch für die Waren des eigenen Handels gelten.

Ein wichtiger Punkt ist bei Dreiecksgeschäften die Art und Weise, wie die Ware beim Grenzübertritt behandelt wird. Dabei geht es vor allem um die Frage, wer für die Zollanmeldung zuständig ist und die Einfuhrabgaben übernimmt. Diesbezüglich gibt es zwei Möglichkeiten, wonach entweder der Lieferant/Verkäufer oder aber der Käufer in der Pflicht ist. Im erstgenannten Fall wird die Ware brutto – also belastet mit dem Regelsteuersatz und den Zollgebühren – geliefert. Sofern der Käufer die Abgaben übernimmt, sollte normalerweise umsatzsteuerfrei vom Verkäufer geliefert werden. Entsprechende Verfahren gelten beispielsweise für Einfuhren in die EU.

Individuell sehr unterschiedliche Zollvorschriften

Für die Einfuhr in andere Länder können individuell unterschiedliche Regeln gelten. Übernimmt der Verkäufer in Cross-Trade-Geschäften die Abwicklung der Lieferung, muss beispielsweise bei einem Import in die USA daran gedacht werden, die Wareneinfuhr vor Ankunft der Fracht bei der Customs and Border Protection anzuzeigen ist. Diese umfasst auch eine Beschreibung der Fracht nach dem harmonisierten Zolltarifsystem der USA.

Zusätzlich muss 24 Stunden vor dem Verladen das Importer Security Filing angegeben werden. Die eigentliche Zollanmeldung hat innerhalb von 15 Tagen nach dem Eintreffen der Güter in die USA zu erfolgen und kann bei einem Warenwert von weniger als 2.000 US-Dollar in einem vereinfachten Verfahren abgewickelt werden. Innerhalb der Anmeldung erlegt die Zollbehörde dem Importeur umfassende Dokumentationspflichten auf.

Zollvergünstigen nutzen und Verfahren vereinfachen

Im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Dreiecksgeschäften können die Zollformalitäten und die Deklaration der Ursprungsregeln einen erheblichen Aufwand bedeuten – besonders, wenn wiederholt Waren in dieser Weise gehandelt werden. Unternehmen, die als Beteiligte an einem Cross-Trade-Geschäft auftreten und Aufgaben in der Zollanmeldung wahrnehmen, können unter Umständen Vergünstigungen wie vereinfachte Zollverfahren in Anspruch nehmen.

zollverguenstigen-nutzen-verfahren-vereinfachen

In der EU gibt es den Authorized Economic Operator (AEO, zugelassene Wirtschaftsbeteiligte). Diese können den AEO-C Status beantragen und erhalten damit die Möglichkeit, zollrechtliche Vereinfachungen in Anspruch zu nehmen. So kann den Wirtschaftsbeteiligten das Privileg der Eigenkontrolle zugestanden werden.

Dem europäischen AEO-Status ähnliche Vereinfachungen sieht auch das Zollrecht anderer Länder vor. Parallel gibt es Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der AEO-Zulassung, unter anderem mit den USA und der Schweiz.

Für Cross-Trade-Geschäfte externes Know-how nutzen

Dreiecksgeschäfte bieten Unternehmen eine Reihe von Vorteilen. Gerade der Umfang und die Komplexität einer korrekten Zollanmeldung können herausfordernd sein. Fehler ziehen am Ende nicht nur zusätzliche Kosten, sondern möglicherweise auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

Insofern sind Cross-Trade-Geschäfte auch im Kontext der Compliance relevant. Eine mögliche Lösung: Unternehmen arbeiten mit externen Dienstleistern wie professionellen Verzollungsbüros zusammen. Mit deren Expertise lassen sich zollrechtliche Herausforderungen einfacher lösen und das Unternehmen kann sich auf die Entwicklung interner Best Practices konzentrieren. Darüber hinaus bringt die Zusammenarbeit mit einem Verzollungsbüro häufig auch Optimierungsmöglichkeiten in Bezug auf die Kosten, da bei den eigenen Mitarbeitern Kapazitäten frei werden und diese sich somit auf das Monitoring und die Anpassung der Handelsstrategie an geopolitische Veränderungen oder die Produktentwicklung fokussieren können.

Fazit: Cross-Trade-Geschäfte – Herausforderung bei Im- und Export

Cross-Trade-Geschäfte bieten Vorteile durch sinkende Kosten und direkte Lieferwege. Auf der anderen Seite bringen Dreiecksgeschäfte besondere Herausforderungen mit sich. Einerseits liegen diese beim Import. Zwar gelten innerhalb der EU harmonisierte Regelungen. Sobald das Geschäft aber mit einem Partner außerhalb der EU abgewickelt werden soll, gelten andere und mitunter individuell sehr unterschiedliche Regeln. Zusätzlich sind auch beim Export besondere Rahmenbedingungen zu beachten, die sich aus geltenden Ausfuhrbeschränkungen ergeben können. Gründe, die für eine Zusammenarbeit mit externen Experten sprechen, um sich besser auf das Kerngeschäft konzentrieren zu können und Compliance-Risiken zu vermeiden.

Hinweis

Bei der Erstellung der Inhalte für diese Website bemühen wir uns um größtmögliche Sorgfalt. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte jederzeit – auch kurzfristig – ändern können und diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglicherweise nicht mehr gegeben sind. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die bereitgestellten Informationen nicht als individuelle rechtliche, steuerliche, finanzielle oder sonstige fachliche Auskünfte, Empfehlungen oder Beratungen zu verstehen sind. Sie können eine individuelle Einzelfallberatung durch eine fachkundige Person nicht ersetzen und eignen sich nicht als Grundlage von Entscheidungen. Informationen zur Haftung der Verzollungsbüro Butz GmbH finden Sie hier.

Kategorien

* Diese Felder sind erforderlich
Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unter: Datenschutzerklärung | Informationspflichten DS-GVO.

×
Inhaltsverzeichnis