Das TTIP, welches ein Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union (EU) hätte bilden sollen, ist vor einigen Jahren gescheitert. Zu groß waren die Vorstellungen von einem gemeinsamen Markt zwischen den beiden Kontinenten. Das macht den transatlantischen Handel heute kompliziert und vor allem teuer. In diesem Ratgeber sollen Unternehmen, die von und nach den USA Waren bewegen, einen kleinen Überblick darüber bekommen, worauf sie achten müssen. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf unserer Themenseite Zollgebühren.
Zollgebühren bei der Einfuhr von Waren aus den USA nach Deutschland und in die EU
Grundsätzlich gelten für die USA die gleichen Importbestimmungen, wie sie für jedes andere Land außerhalb der EU gelten. Sie zählen als “Nicht-EU-Staat” und sind damit allen anderen nach Europa exportierenden Ländern gleichgestellt.
Zollgebühren fallen an, sobald der Warenwert 150 Euro übersteigt. Als Warenwert gilt der Betrag, der auf der Rechnung steht. Auf den Warenwert werden die Transportkosten und die Versicherungsgebühren aufgeschlagen, die für den Transport der Waren bis zum Verzollungspunkt anfallen. Daraus errechnet sich der Zollwert. Die Ware ist im Voraus zur Verzollung anzumelden. Dazu wird elektronisch die EORI-Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification Number) und die Warennummer angegeben. Die EORI-Nummer dient zur Identifikation der Wirtschaftsbeteiligten.
Die Zollsätze sind höchst unterschiedlich. Sie können bis zu 25 % betragen. Außerdem gibt es Sonderzölle für bestimmte Waren, zu denen beispielsweise die Agrarzölle zählen. Der Feststellung des Zollwertes und der Ermittlung der Zollgebühren folgen weitere Abgaben, insbesondere die Einfuhrumsatzsteuer (EuSt). Für Lebensmittel beträgt diese 7 %, für die meisten anderen Waren 19 %. Für bestimmte Waren, wie beispielsweise Tabakprodukte, wird zusätzlich eine Verbrauchsteuer erhoben.
Weitere Informationen zu Zollgebühren und Einfuhrabgaben erhalten Sie im Artikel “Was sind Zollgebühren und welche gibt es?”
Was von den USA in die EU und Deutschland eingeführt wird, muss zunächst von dort ausgeführt werden. Das Land hat dazu strenge Regularien. Viele Produkte sind von der Ausfuhr ausgeschlossen, anderen werden hohe Bedingungen für den Export auferlegt. Das gilt beispielsweise für viele Produkte aus der Hochtechnologie. Auch wenn ein bestimmtes Produkt zwischen den USA und Europa gehandelt werden darf, muss der Importeur alles dafür tun, dass es nicht an unbefugte Drittländer weitergereicht wird. Diese Regeln können sich täglich ändern. Verstöße gegen die Exportbestimmungen der USA können sehr empfindliche Folgen haben, die von Geldbußen bis zu Gefängnisstrafen reichen können. Dies ist ein Grund mehr, nicht allzu leichtfertig mit den USA Handel zu betreiben. Eine qualifizierte Begleitung durch eine Zollagentur ist vor allem bei technischen Produkten und bei bestimmten Rohstoffen dringend angeraten.
Zollgebühren bei der Einfuhr von Waren aus der EU in die USA
Ein weitestgehend unbeschränkter Warenverkehr ist nur innerhalb der EU möglich. Neben dem Verzicht auf Einfuhrabgaben haben sich die einzelnen Länder auf viele Maßnahmen geeinigt, welche den freien Handel zwischen den Mitgliedstaaten gewährleisten sollen. Dazu zählt beispielsweise die “CE Erklärung” (oder “Konformitätserklärung”), welche für viele technologische Produkte ausgestellt wird. Dieses Zertifikat stellt sicher, dass eine Maschine oder ein Maschinenteil nach den Vorgaben der Maschinenrichtlinie hergestellt wurde. Auf diese Richtlinie haben sich alle EU-Staaten geeinigt und sie ist daher innerhalb des EU-Gebiets uneingeschränkt gültig. Wenn eine Maschine aber in die USA exportiert werden soll, muss sie den dort herrschenden Vorgaben genügen. In der Praxis nähern sich die USA und die EU in ihren Bedingungen und Vorschriften zwar an. Dennoch ist es unverzichtbar, dass die Einhaltung aller für die Einfuhr in die USA gültigen Vorgaben sichergestellt wird.
Sofern ein Produkt grundsätzlich in die USA eingeführt werden darf, wird es regelmäßig mit Zöllen, Zollnebengebühren und Steuern belegt. Worum es sich dabei im Einzelnen handelt und wie diese Abgaben berechnet werden, erfahren Sie in den nächsten Absätzen.
Zollsatz und Berechnung der Zollgebühr
Die Höhe des Zolls richtet sich nach der Art der Ware. Das US-Handelsministerium hat Waren aller Art in klar definierte Gruppen eingeteilt. Diese sind im “Harmonized Tariff Schedule of the United States” hinterlegt. Darin sind auch die stets aktuellen Zolltarife eingetragen. Die Tarife liegen normalerweise zwischen 0 und 5 % des Warenwertes. Es ist damit auch möglich, ein Produkt mit einem Wert von über 400 USD zollfrei in die USA zu exportieren, sofern sich dieses in der richtigen Gruppe befindet. Das Dokument umfasst rund 4.300 Seiten und wird jährlich aktualisiert. Sie können es frei im Internet herunterladen. Für einige Produkte werden zudem Straf- und Schutzzölle erhoben.
Über die reinen Zollabgaben hinaus müssen Sie weitere Gebühren auf Waren zahlen, die Sie in die USA importieren möchten. Das sind die Einfuhrnebenabgaben. Sie sollen vor allem die Verwaltungskosten für die Zollabwicklung decken. Im Vergleich zu den reinen Zollgebühren sind diese Abgaben aber sehr überschaubar.
Einfuhrnebenabgabe: Zollabfertigungsgebühr
Die Zollabfertigungsgebühr greift ab einem Zollwert von 2.500 USD. Wird diese um einen Cent überschritten, ist die Zollabfertigungsgebühr zusammen mit den normalen Zollgebühren fällig. Die Grundlage ist aber nicht der Warenwert, sondern der Zollwert. Das ist der Wert, in dem Zollgebühr und Warenpreis bereits addiert sind. Da die Einfuhrnebenabgabe lediglich 0,3464 Prozent beträgt, sind diese Kosten überschaubar. Allerdings wird eine Mindestabgabe von 25 USD erhoben. Dem steht eine maximal zu entrichtende Zollabfertigungsgebühr in Höhe von 485 USD gegenüber.
Einfuhrnebenabgabe: Hafeninstandhaltungsgebühren
Der gestiegene internationale Handelsverkehr führt zu einem erhöhten Verschleiß an den Schaltstellen. Das gilt vor allem für die Häfen. Um die Im- und Exporteure an den Kosten für die Instandhaltung zu beteiligen, wurden diese Gebühren eingefügt. Sie beträgt 0,125 % des Warenwertes. Für diese Gebühr gibt es aber keine minimale oder maximale Abgabe. Sie wird immer mit dem gleichen Prozentsatz erhoben. Grundlage ist auch hier der Zollwert, welcher sich aus der Summe von Warenwert und erhobenem Zoll bildet.
Zollagentengebühr
Die Abwicklung des Imports in die USA über einen Zollagenten ist nicht verpflichtend. Es wird jedoch empfohlen, vor allem wenn es sich um Einzelstücke handelt. Die Zollagenten lassen sich über zertifizierte Agenturen buchen. Sie erleichtern die administrativen Prozesse enorm und geben dem ganzen Prozess die volle Transparenz und Legalität. Die Gebühren sind dagegen sehr überschaubar. Mit durchschnittlich gerade einmal 60 bis 250 USD halten sich die Kosten im Rahmen. Die Höhe der Gebühr für den Zollagenten richtet sich nicht nur nach dem Zollwert, sondern auch nach den Geschäftsbedingungen der beauftragten Agentur. Hier ist es empfehlenswert, ein erfahrenes Unternehmen zu wählen, auch wenn dieses eine höhere Pauschale berechnet. Den eingesparten Ärger mit den Behörden sind die Mehrkosten in jedem Fall wert.
Weitere Gebühren
Je nach Warentyp können weitere Gebühren anfallen. So bedürfen Lebensmittel und andere verderbliche Rohstoffe einer bestimmten Lagerung. Importiertes Fleisch muss zudem inspiziert werden, was sich die amerikanischen Behörden über die Abgaben bezahlen lassen. Muss das importierte Gut aus rechtlichen Gründen oder zum Zweck des Gesundheitsschutzes (Patentverletzungen, Verletzungen von geschützten Marken, Beschädigungen, geänderte Einfuhrbestimmungen) vernichtet werden, werden die dabei entstehenden Kosten ebenfalls dem Importeur auferlegt.
Einfuhrumsatzsteuer
Die USA erheben auf eingeführte Waren keine Einfuhrumsatzsteuer. Umgekehrt muss auf Einfuhren aus den USA nach Deutschland jedoch eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 % bzw. 7 % gezahlt werden, je nachdem, um welche Warenart es sich handelt.
Verbrauchsteuern
Die USA erheben bei der Einfuhr bestimmter Waren eine Verbrauchsteuer. Dies betrifft vor allem Alkohol- und Tabakprodukte. Die Höhe der Verbrauchsteuer auf alkoholische Getränke wird pro Gallone erhoben. Eine Gallone entspricht 3,79 Litern. Die Verbrauchsteuer beträgt 1,07 bis 13,50 USD pro Gallone. Eine Ausnahme bildet importiertes Bier. Hier wird eine Verbrauchssteuer von 18 USD pro Barrel (1 Barrel = 31 Gallonen) erhoben. Bei Tabakwaren hängen die Verbrauchssteuern vom Grad der Verarbeitung ab. Zigarren und Zigaretten werden pro 1000 Stück mit einer Verbrauchsteuer belegt. Kautabak, Schnupftabak und Pfeifentabak werden pro amerikanisches Pfund (lb) versteuert.
Exkurs: Der Streit um die zusätzlichen Zölle auf derivative Stahl- und Aluminiumerzeugnisse aus der EU
Der US-Präsident Donald Trump begann im Jahr 2018 mit einem Handelsstreit, der zunächst nur zwischen den USA und China abgehalten wurde. Neben zahlreichen Vorwürfen war es vor allem der Streit um Rohstoffe wie Stahl und Aluminium, welcher zu einer massiven Verschärfung der Einfuhrbestimmungen geführt hat. Diese wichtigen Metalle sollen von China zu Dumpingpreisen verkauft worden sein, was die Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Produzenten beeinträchtigte. Da China aber seit 2002 der WTO angehört, waren einseitige Importbeschränkungen nicht möglich. Wenn die USA Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte erheben wollte, galt dies für jedes exportierende Land. Das schloss die Produzenten aus Europa mit ein. Diese mussten nun ebenfalls bis zu 25 % Zollabgaben auf ihre Güter in Kauf nehmen. Im Gegenzug erhob Europa Zölle auf Waren, die aus den USA geliefert wurden, wie beispielsweise Motorräder von Harley Davidson. Daraus entwickelte sich eine Spirale aus Maßnahmen und Gegenmaßnahmen, die immer weitere Produkte mit einschloss. Inzwischen hat man sich auf höchster Ebene auf Milderungen geeinigt. So werden die hohen Zölle auf bestimmte Produkte erst dann erhoben, wenn definierte Kontingente überschritten werden. Das macht die Rohstoffpreise wieder günstiger und besser kalkulierbar. Gelöst ist der Handelsstreit indes noch lange nicht.
Das Verzollungsbüro Butz - Professionelle Zolldienstleisungen bei USA-Import-Export
Die komplexen Handelsbedingungen zwischen den USA und der EU sind für Unternehmen eine große Herausforderung. Hier ist es wichtig, einen starken Partner an seiner Seite zu wissen, der sich genau mit den US-amerikanischen sowie den europäischen Regelungen auskennt. Wenn Sie jemanden suchen, der Sie sicher über die Hürden der Importbestimmungen begleitet, dann ist das Verzollungsbüro Butz der richtige Partner für Sie. Mit Kompetenz und einer jahrzehntelangen Erfahrung stehen wir bereit, Ihre Waren und Produkte erfolgreich über die Grenzen zu bringen. Vertrauen Sie unserer routinierten Abwicklung. Wir liefern Ihnen verlässliche Zahlen und eine zuverlässige Durchführung Ihres Export- oder Importvorhabens. Bei uns erfahren Sie im Voraus, welche Zollgebühren und Einfuhrabgaben auf Sie zukommen und wie Sie diese möglicherweise noch optimieren können. Lagern Sie Ihren Bedarf an Zoll-, Import oder Exportangelegenheiten an uns aus. Damit können Sie sich ungestört auf Ihr Geschäft konzentrieren. Wir kümmern uns um den Rest.
Mit einem starken Netzwerk aus vertrauenswürdigen Partnern haben wir auch die passenden Zollagenten auf der anderen Seite für Sie bereitstehen. Deren Leistung kann nicht hoch genug geschätzt werden. Mit einer kleinen Gebühr vermeiden Sie Regelverstöße und unnötigen Ärger mit den US-Behörden. Die US-Zollbehörde empfiehlt die Konsultation eines Zollagenten ab einem Warenwert von 2.500 USD. Wir helfen Ihnen dabei, die passende Fachkraft zu finden.
Wir beschleunigen die Abwicklung aller Einfuhrformalitäten. Mit einer großen Erfahrung und Routine wissen wir, was alles gebraucht wird. Zusätzlich arbeiten wir mit Checklisten, die stets auf dem neuesten Stand des Wissens und der Gesetze sind. Für Sie bedeutet dies eines: reibungsloser Ablauf aller Prozesse rund um die Einfuhr Ihrer Waren in die USA.
Lesen Sie dazu auch unseren Artikel “USA Import & Export: Professionelle Abwicklung mit Zollagenten“, um mehr zu erfahren.
Weitere Informationen über Zollgebühren finden Sie hier.
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