Ursprünglich wurden die APS-Regelungen (Allgemeines Präferenzsystem) eingeführt, um sich entwickelnden Märkten die Möglichkeit zu eröffnen, mit bestimmten Vorteilen bis hin zur Zollfreiheit Produkte nach Europa zu verkaufen. Das betraf bisher vor allem Fertig- und Halbfertigprodukte sowie landwirtschaftliche Waren. Das Schema der allgemeinen Zollpräferenzen ist in der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 festgelegt. 2023 wurden diese Regelungen für einige Staaten wie Indien, Indonesien und Kenia ausgesetzt, wodurch sich einiges in Bezug auf den Handel mit diesen Ländern geändert hat. In diesem Beitrag schauen wir uns an, was diese Veränderungen konkret bedeuten.
Gründe für die Aussetzung der APS-Zollpräferenzen
Die aktuellen APS-Präferenzen haben eine generelle Geltung bis ins Jahr 2027. Seit der Aussetzung dieser Regelungen durch die Verordnung (EU) Nr. 2022/1039 werden bestimmte Vorteile aber nicht mehr gewährt. Die aktuelle Aussetzungsliste gilt mindestens bis Ende Dezember 2025 und betrifft Produkte aus den Staaten Indonesien, Indien und Kenia.
Wirtschaftliche und politische Hintergründe für die Aussetzung
Die APS-Zollpräferenzen wurden bereits in den 1970er Jahren eingeführt, um den Handel mit Entwicklungsländern zu verbessern und es diesen zum Teil sogar zollfrei zu ermöglichen, Waren in die Europäische Union (EU) einzuführen. Von Anfang an wurde jedoch deutlich gemacht, dass die Regelungen unter gewissen Umständen auch ausgesetzt werden können. Das betrifft vor allem das Überschreiten gewisser Schwellenwerte. Kommt es so drei Jahre hintereinander zu einem erhöhten Prozentsatz an Einfuhren gleicher Waren, der bis an das entsprechende Limit heranreicht, findet eine Aussetzung der APS-Zollpräferenzen für die betroffenen Produkte statt.
Neben den rein ökonomischen Gründen stehen sicherlich auch politische Faktoren hinter der Entscheidung der EU. So dürfte der Schutz der eigenen Industrien eine Ursache dafür sein, dass Metalle wie Eisen und Stahl, aber auch chemische Erzeugnisse sowie elektrische Maschinen nicht mehr unter Präferenzbedingungen von Indien aus importiert werden können. Im Falle von Indonesien und Kenia wurden eher pflanzliche und tierische Produkte in den Fokus genommen. So sind die APS-Bedingungen für pflanzliche Fette und Öle sowie lebende Pflanzen aus diesen Staaten ausgesetzt.
Reaktionen der betroffenen Industrien
Die Aussetzung der APS-Zollpräferenzen für Indien und Indonesien wurde bereits seit vielen Jahren diskutiert. Beide Länder profitierten stark von den zollfreien Handelsmöglichkeiten, verzeichneten gleichzeitig aber ein enormes wirtschaftliches Wachstum. Besonders in der chemischen Industrie sind immer mehr Produzenten in Europa von den Lieferungen aus Indien abhängig geworden. Ein Grund für die Aussetzung der Zollpräferenzen in diesem Bereich, dürften letzten Endes auch die Erfahrungen aus der Corona-Krise und dem plötzlichen Mangel an chemischen Rohstoffen sein.
Die betroffenen Industrien haben dennoch zunächst mit Besorgnis auf die Veränderungen reagiert. Nichtsdestotrotz war man in gewisser Weise auf die Neuerungen vorbereitet und wartet auf eventuelle Ersatzverträge, insbesondere neue Präferenzabkommen in den Zollbeziehungen der EU zu anderen Ländern und mögliche Freihandelsabkommen.
So wird beispielsweise eifrig am Abschluss der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen FTA zwischen Indien und der EU gearbeitet. Dieses soll bestehende Zollbarrieren abbauen und die Exportwirtschaft stärken. Auch mit Indonesien wird bereits seit mehreren Jahren verhandelt. Mit Kenia besteht seit 2023 ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen.
Direkte Auswirkungen der APS-Aussetzung auf den Handel
Trotz der genannten neuen Abkommen, wird es einige Veränderungen beim Im- und Export mit Indien, Indonesien und Kenia geben. Am wenigsten betroffen ist der ostafrikanische Staat, bei dem lediglich die Einfuhr von lebenden Pflanzen und Waren des Blumenhandels begrenzt wird. Weitaus umfangreicher sind die Einschränkungen, die das Geschäft mit Indien betreffen. Speziell bei Eisen, Stahl, Maschinen, elektrischen Apparaten, Schienenfahrzeugen, Perlen, Edelmetallen, Keramik, Glas, Spinnstoffen, Leder, Kunststoffen, Pelz und chemischen Erzeugnissen werden die Lieferungen nach Europa deutlich geringer ausfallen.
Veränderungen im Import und Export
Für den Import und Export mit Indien im Speziellen müssen also neue Prozesse verfolgt werden. Anstatt wie bisher bestimmte Waren bevorteilt oder zollfrei in die EU importieren zu können, muss man sich nun vermehrt um eine umfassende Zollabwicklung bei der Einfuhr kümmern. Das wird den Handel voraussichtlich etwas langsamer und teurer machen. Wer den Import der betroffenen Waren aus Indien, Indonesien und Kenia plant, sollte daher frühzeitig eine Berechnung vornehmen, um in seinem Geschäft besser skalieren zu können.
Anpassungen in der Logistik
Bei der spezifischen Logistik müssen Sie durch die Aussetzung der APS-Zollpräferenzen weitere Kosten einplanen und die Einfuhr entsprechend besser planen. Größere Lieferungen können sich aufgrund von Mengenrabatten und effizienteren Transporten eher lohnen und für Einsparungen sorgen. Abgesehen davon müssen Sie genau ermitteln, ab welcher Menge sich der Verkauf der importierten und nunmehr zollbelasteten Produkte innerhalb der EU-Zollunion lohnt. Eine wichtige Anpassung ist die effiziente Gestaltung der Zollprozesse. Tarifauskünfte, digitale Verfahren und die Unterstützung durch externe Zollagenturen spielen dabei eine wichtige Rolle. Wir vom Verzollungsbüros wie Butz stehen Ihnen für die Abwicklung Ihrer Exportgeschäfte gern als kompetenter Partner mit unserer langjährigen Erfahrung zur Verfügung.
Anpassungsstrategien für Unternehmen an die Aussetzung der APS-Zollpräferenzen
Angesichts der weiterhin bestehenden Aussetzung der APS-Zollpräferenzen für Indien, Indonesien und Kenia müssen Unternehmen, die mit diesen Ländern Handel treiben, einige Anpassungsstrategien umsetzen. Die folgenden Tipps können wir Ihnen für die Zukunft in diesem Bereich mitgeben.
Optimierung der Zollabwicklung
Durch die Aussetzung der Zollpräferenzen mit Indien, Indonesien und Kenia sollten Sie sich als Unternehmen in der Import-Export-Branche auf einige Veränderungen vorbereiten und gerade im Bereich der Zollabwicklung Optimierungen vornehmen. Diese betreffen vor allem die Beschaffung von verbindlichen Zolltarifauskünften, welche die Festlegung der letztlichen Zölle erleichtern. Das Bundeszollamt gibt Ihnen hierbei eine verbindliche und für drei Jahre gültige vZTA-Entscheidung, die wie die betreffende Ware in den Gemeinsamen Zolltarif (TARIC) der EU einzureihen ist. Hierdurch geht die gesamte Zollabwicklung wesentlich schneller vonstatten und Sie brauchen nicht erst Wochen auf die Klärung der Tarifstufen warten.
Schulungen und Weiterbildungen
Wenn Sie bisher noch keine Erfahrung mit der Zollabwicklung gemacht haben, ist eine tiefgründige Schulung in diesem Bereich sinnvoll, um wertvolle Tipps und alle Details zum Ablauf der Zollverfahren zu erhalten. Diese Weiterbildungen können sehr konkret auf den Im- und Export mit Ländern wie Indien, Indonesien und Kenia bezogen werden, die seit 2023 von der Aussetzung der Zollpräferenzen betroffen sind.
Unterstützungen durch die Butz-Zollberatung bezüglich der Aussetzung der APS-Zollpräferenzen
Die Experten vom Verzollungsbüro Butz beraten Sie gern umfassend bezüglich der Umsetzung aller Maßnahmen, die angesichts der fortgeführten Aussetzung der APS-Zollpräferenzen 2023 notwendig sind. Wir geben Ihnen den notwendigen Einblick in die immer komplexer werdenden Prozesse der Verzollung und offerieren Ihnen passende Lösungen für Ihr Geschäftsmodell.
Dienstleistungen und Lösungen zur Anpassung an die Aussetzung der Zollpräferenzen von 2023
Butz bietet Ihnen im Import-Export-Geschäft verschiedene Services an, mit denen Sie die Herausforderungen, welche die Aussetzung der APS-Zollpräferenzen mit sich bringt, besser bewältigen können. So kümmern wir uns um die Abwicklung der Zollanmeldung und erklären Ihnen in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch, auf was es beim Handel mit Indien, Indonesien und Kenia jetzt ankommt. Butz versteht sich dabei als ein Full-Service-Dienstleister. Wir übernehmen also auf Wunsch den kompletten Schriftverkehr mit den Behörden, nehmen die Analyse und Optimierung der Zollprozesse vor, prüfen Präferenzregelungen und Compliance-Fragen, beantragen verbindliche Zolltarifauskünfte und reihen die Waren in die Tarife ein. Zudem helfen wir Ihnen mit einer Grundlagenschulung dabei, auf Dauer besser planen und die Zollprozesse selbst vorbereiten zu können.
Fazit zur Aussetzung der APS-Zollpräferenzen
Die Aussetzung der Zollpräferenzen mit Indien, Indonesien und Kenia 2023 bringt einige Herausforderungen für Unternehmen mit Fokus auf dem EU-Import mit sich. So werden bestimmte Waren nicht mehr zollfrei oder bevorteilt in die EU eingeführt werden können. Dadurch verändern sich vor allem die Zollprozesse und es müssen höhere Kosten eingeplant werden. Betroffen sind vor allem Metalle, chemische Produkte, Leder und verschiedene andere Fertigwaren aus Indien. Für Indonesien und Kenia wurden Einschränkungen bezüglich pflanzlicher Güter festgelegt. Auch wenn viele der Präferenzen nun wegfallen, gibt es Hoffnung auf neue Freihandelsabkommen und Partnerschaften. Die EU arbeitet intensiv daran, Verträge mit Indien, Indonesien und Kenia aufzusetzen. Diese dürften auf Dauer den Handel mit diesen Staaten vereinfachen. In der Zwischenzeit muss bis mindestens 2027 allerdings noch mit erschwerten Zollbedingungen gerechnet werden. Mit der Unterstützung durch die Experten vom Verzollungsbüro Butz und die Inanspruchnahme unserer professionellen Dienstleistungen lässt sich für deutsche Importeure aber dennoch vieles erleichtern.