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Risikominimierung durch verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) – Ratgeber für Importeure

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Unklare Zolltarife und besondere Zollverfahren können ein enormes Risiko bei der Planung von Exporten sein. Mit der verbindlichen Zolltarifauskunft der EU (vZTA) lässt sich diese Unsicherheit seit einiger Zeit umgehen. Auf Antrag werden hier die konkreten Kosten genannt, die für die Wareneinfuhr oder -ausfuhr einzuplanen sind.

Was die verbindliche Zolltarifauskunft genau ist und welche Vorteile sie für Unternehmen bietet, erklären wir in diesem Artikel. Zudem zeigen wir, wie man die vZTA klug in eine Handelsstrategie integrieren und langfristig planen kann.

Was sind verbindliche Zolltarifauskünfte?

Die verbindliche Zolltarifauskunft der EU hat die Aufgabe, die Planung für Export-/Import-Unternehmen zu erleichtern. Durch die Gewissheit, die man zu den Kosten beim Grenzübertritt erhält, sorgt die verbindliche Zolltarifauskunft für Risikominimierung und Planungssicherheit.

Rechtlich basieren verbindliche Zolltarifauskünfte auf dem Zollkodex der Union und werden als rechtsverbindliche Festlegung verstanden, wie die ein- oder auszuführende Ware innerhalb des gemeinsamen Zolltarifs (TARIC) zu verordnen ist. Somit wissen die Händler frühzeitig, welche Gebühren anfallen und können diese fix in ihre Kalkulation einbeziehen.

Als Grundlage dienen die Artikel 33 und 34 des Zollkodex der Union, die Artikel 19 bis 23 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 und die Artikel 16 bis 23 der Durchführungsverordnung (EU) 2014/2447.

Vorteile der Nutzung von vZTAs für Unternehmen

Die Vorteile der verbindlichen Zolltarifauskunft sind insofern sehr klar, als dass die Unternehmen mit einer konkreten und rechtsbindenden Aussage über die zu erwartenden Zollgebühren deutlich mehr Planungssicherheit genießen. Sie wissen von vornherein, welche Kosten bei Ihrem Export-/Import-Geschäft anfallen und können damit eine konkrete Einnahmenüberschussrechnung erstellen.

Dies sind die Vorteile im Überblick:

  • Unternehmen erhalten eine rechtsverbindliche Auskunft zu den anfallenden Einfuhr- und Ausfuhrzöllen.
  • Die vZTA ermöglicht eine sichere Planung der Kosten und potenziellen Einnahmen.
  • Warenimporte lassen sich mit der vZTA besser skalieren.
  • Die Tarifierung der Ware findet bereits im Vorfeld statt, was beschleunigte Einfuhr/Zollabwicklung ermöglicht.
  • Für die verbindliche Zolltarifauskunft fallen keine Gebühren an.

Einmal ausgestellt ist die verbindliche Zolltarifauskunft für drei Jahre gültig. Somit ist eine langfristige Planung möglich und die Zollbehörden sind an die genannten Gebühren rechtlich gebunden. Selbst bei gesetzlichen Veränderungen der Zolltarife bleiben die Kosten für die Zeit der vZTA-Gültigkeit immer gleich.

Achtung: Für eine bloße Ausfuhr und den innergemeinschaftlichen Handel in der EU werden vZTAs nicht ausgestellt.

Die Integration von vZTAs in die Unternehmensstrategie

Wer sein gesamtes Geschäftsmodell darauf aufbaut, Waren aus Drittstaaten in die EU einzuführen, sollte die vZTA unbedingt in die eigene Unternehmensstrategie integrieren. Durch die Beschleunigung der Prozesse (keine lange Suche im Zolltarif) und die vorab kalkulierbaren Kosten genießen die Importeure große Vorteile.

Bei der Integration sollten also alle beteiligten Mitarbeiter geschult werden und Schritt für Schritt nach einem Muster vorgehen. So muss man sich zunächst mit den Herstellern im Ausland absprechen, was zu welchen Preisen importiert werden könnte. Auf dieser Basis lässt man sich nun für die Planungssicherheit eine vZTA ausstellen. Eventuell müssen dafür Warenproben oder Fotos eingereicht werden.

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Strategische Planung mit vZTAs

Hat das Unternehmen nun die verbindliche Zolltarifauskunft erhalten, geht es an die konkrete Preiskalkulation. Nun kann ermittelt werden, wie viel man auf dem europäischen Markt verlangen muss, um abzüglich der Investitionskosten, Zölle und Steuern Gewinn zu erwirtschaften. Ist absehbar, dass sich die Produkte zu solchen Preisen nicht verkaufen lassen, müsste man einen alternativen Handelsplan aufstellen.

Sobald die Kalkulation stimmt, geht es an das Lieferketten-Management. Hier lassen sich viele Kosten einsparen, indem man besser skaliert. Die Zeitrahmen und Mengen genau zu planen hilft auch dabei, mögliche Engpässe auszugleichen.

Compliance und Rechtssicherheit lassen nun eine langfristige strategische Planung zu. Man kann für die nächsten Jahre feste Lieferketten und Geschäftspartnerschaften aufbauen, ohne Verzögerungen oder Rechtsbrüche zu riskieren. Das schafft mehr Gewissheit auf allen Seiten. Der Vertrauensgewinn, den man dadurch bei den Geschäftspartnern gewinnt, ist ideal für umfangreiche Importprojekte.

Umso sicherer und routinierter die operationellen Prozesse nun ablaufen, desto effizienter wird schließlich der Importhandel. Grundlage dafür ist wie gesagt immer die Rechtssicherheit der verbindlichen Zolltarifauskunft.

Technologie und Softwarelösungen im Bereich der vZTAs

Da die vZTA elektronisch beantragt werden muss, ist eine Integration in moderne, zum Teil auch KI-gesteuerte Technologie sinnvoll. Dabei ist darauf zu achten, dass bei der Einfuhr von gemischten Waren immer einzelne Anfragen gestellt werden müssen. Gemischtwaren- und Supermarktketten werden daher eine umfangreiche Verwaltung für die vZTAs brauchen.

Die Programme können dann die konkreten Codenummern mit den Zolltarifen und Zollsätzen erfassen und verwalten. Somit lassen sich die Zahlen auch direkt für die Optimierung des Risikomanagements nutzen. Es ist zum Beispiel denkbar, die Anfragen automatisiert stellen zu lassen, sobald die Gültigkeit bestehender vZTAs abläuft oder wenn neue Produkte in den Handel aufgenommen werden sollen.

Sobald die Zollsätze verbindlich beim Unternehmen ankommen, werden sie sofort in die Kalkulation übernommen. Die Software ermittelt dann über eine Einnahme-Kostenrechnung, wie viel man für die Ware beim Verkauf verlangen müsste, um Gewinn ohne hohes Risiko zu erzielen. Zudem ist eine automatisierte Skalierung der Importmengen einschließlich möglicher Rabatte denkbar.

Fallbeispiel für den Import mit verbindlicher Zolltarifauskunft

Nehmen wir als Beispiel an, dass ein Unternehmen 100.000 Flaschen chinesisches Bier in die Europäische Union (EU) einführen möchte, um es hier zu verkaufen. Da das Geschäft auf Dauer ausgerichtet ist, möchte sich das Unternehmen mit Hilfe einer verbindlichen Zolltarifauskunft absichern.

Es stellt also den elektronischen Antrag, nennt dabei die Mengen und Preise und macht Angaben zur geplanten Verwendung der Produkte. Eventuell wird eine Probe beziehungsweise eine fotografische Dokumentation – unter anderem mit dem Stammwürzegehalt für die Berechnung der Biersteuer – eingereicht. Nun erstellt das Hauptzollamt eine konkrete Rechnung. Es wird im Europäischen Zolltarif nachschauen, welche Einfuhrgebühren für Waren aus China und konkret für Bier anfallen.

Als Antwort würde der Unternehmer nun ein Schreiben mit dem Code des Harmonisierten Systems oder des TARIC für Bier und einen definitiv gültigen Zollsatz, beispielsweise 6,5 Prozent, bekommen. Weiterhin müssen eventuell Steuern und Gebühren, vor allem aber die Biersteuer kenntlich gemacht werden. Eventuell gibt es zusätzliche Einfuhrzölle, wenn die Waren aus China kommen. Handelt es sich so um sehr billige Produkte, die den Markt überschwemmen könnten, würden möglicherweise Anti-Dumping-Zölle erhoben werden. Diese können im Vergleich relativ hoch liegen. Außerdem informiert das Hauptzollamt über die einzuplanenden Verbrauchsteuern des jeweiligen EU-Mitgliedstaates.

Von nun an hat das Unternehmen für die nächsten drei Jahre einen verbindlichen Wert, den es in seine Kalkulation für die Einfuhr von Bier aus China einplanen kann. Es wird nun ausrechnen, welche Gewinnmargen er erzielen kann und wie viel Bier er zu welchem Preis beim Hersteller einkaufen muss.

Bei der Zollanmeldung der Ware wird er dann die achtstellige Referenznummer der vZTA-Entscheidung (vZTA-Zoll-Nummer) angeben, wodurch das zuständige Zollamt sofort weiß, welchen Zollsatz es verwenden muss. Das vereinfacht und beschleunigt den Zolleinfuhrprozess und der Unternehmer kann die Ware schneller auf dem europäischen Markt anbieten.

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Zukünftige Entwicklungen bei vZTAs

Digitalisierung, KI und automatische elektronische Prozesse werden die verbindliche Zolltarifauskunft in Zukunft immer effizienter machen. Unternehmer profitieren vor allem von schnelleren Abläufen und einem klaren Vorgehen bei der Einfuhr. Bereits jetzt werden die meisten Zollanmeldungen nur noch elektronisch gestellt, mit einem Code versehen und bei der Einfuhr per Scan abgewickelt.

Der Einfluss von Digitalisierung und KI

Schon 2019 wurden die Papieranträge für die vZTA weitestgehend abgeschafft. In der Regel müssen die Unternehmen also immer über das elektronische Formular gehen und können die Anfragen hier schnell und effizient einreichen. KI-Software kann dabei helfen, diese Prozesse zu beschleunigen. So könnte ein Programm bei der Aufnahme möglicher neuer Waren selbst den Antrag beim Hauptzollamt stellen.

Wichtiger noch ist, dass die Software Prozesse und Kalkulationen wesentlich besser überblickt als menschliche Planer. Somit kann das Fehlerrisiko bei solchen Export-/Import-Geschäften deutlich reduziert und genauere Gewinnkalkulationen vorgenommen werden.

Bereits jetzt sollten sich Geschäftstreibende entsprechend auf die Zukunft der Wareneinfuhr unter Verwendung digitalisierter verbindlicher Zolltarifauskünfte und auf die Nutzung entsprechender Programme vorbereiten. Dadurch lassen sich die Geschäfte dauerhaft effizient gestalten und Risiken von sonst unklaren Zollkosten minimieren.

Internationale Kooperationen und Vereinheitlichung

Durch eine Erweiterung der Kooperation bei Zollverfahren kann es über die nächsten Jahre hinweg zu einer deutlichen Verbesserung der üblichen Praktiken kommen. So werden immer mehr bi- oder multilaterale Verträge geschlossen, so zum Beispiel das modernisierte Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Türkei oder die neuen Freihandelsabkommen der EU mit Vietnam, Singapur und Japan.

Weiterhin wird die Integration neuer EU-Mitglieder und Anwärterstaaten für eine bessere Kooperation bei der Verzollung von Waren bei der Einfuhr in die Zollunion sorgen. Das vorläufige Ende des Zollstreits zwischen der EU und den USA ist in Hinsicht auf neue Zusammenarbeit ebenfalls als positiv zu bewerten.

Generell ist ein deutlicher Trend zur Vereinheitlichung der Zollverfahren festzustellen. Dennoch kann keine endgültige Aussage darüber gemacht werden, wie sich die Einfuhrbedingungen und vor allem die Zollauskünfte in der Zukunft gestalten. Vieles hängt zum Beispiel von internationalen Wahlausgängen ab und ob es zu immer mehr protektionistischen Haltungen in der Welt kommen wird.

Fazit zum Thema Risikominimierung durch verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA)

Die verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) hat vor allem mit der Umsetzung des alleinigen elektronischen Verfahrens seit 2019 für ein deutlich gesunkenes Risiko bei der Kalkulation von Importgeschäften gesorgt. So haben die Händler nach ihrem Antrag eine verbindliche Zollkalkulation zur Hand und können durch die Angabe der vZTA-Zoll-Nummer die Vorgänge bei der Einfuhr beschleunigen.

Die Gewissheit über die Zollsätze ist dabei enorm wichtig, um die möglichen Gewinne mit den Kosten gegenzurechnen und dadurch seine eigenen Risiken im Handel zu minimieren. Zudem sind Verzögerungen aufgrund der beschleunigten Prozeduren ausgeschlossen. Da die vZTAs kostenlos sind, braucht kein zusätzlicher finanzieller Aufwand eingeplant zu werden.

Für alle Unternehmen, die regelmäßig Waren aus Drittländer in die EU einführen, bieten die vZTAs für die Planung und Risikominimierung enorme Vorteile. Sie sorgen für mehr Sicherheit und ein klareres Bild von den zu erwartenden Kosten.

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